Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Antisemitische Beweggründe gelten als strafschärfend.

Neues Gesetzespaket: Bei Beleidigungen im Netz drohen nun zwei Jahre Haft

Beleidigungen und Verbreitung von Hass im Netz wird in Zukunft härter verfolgt und bestraft. Seit dem 3. April ist das neue Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität rechtskräftig.

Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite deutlich macht, drohen in Zukunft bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Haft. Bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sogar bis zu drei Jahre Haft. Antisemitische Beweggründe gelten als strafschärfend.

Durch das neue Gesetzespaket sind jetzt Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder auch YouTube dazu verpflichtet, Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte wie das Verbreiten von kinderpornografischen Aufnahmen dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Dafür wurde eine neue Zentralstelle eingerichtet. Dabei wird dem BKA die IP-Adresse und die Port-Nummer des/der User:in übermittelt. Bislang waren die Anbieter der Sozialen Netzwerke nur dazu verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen oder zu sperren.

Das Paket beinhaltet ebenfalls ein Gesetz, das den Schutz von Notdiensten und Kommunalpolitiker:innen verstärkt. Während seit 2017 Rettungskräfte, die im Einsatz attackiert werden, durch das Strafrecht besser geschützt sind, wird der Schutz nun auch auf Kommunalpolitiker:innen, ärztliche Notdienste und Notaufnahmen ausgedehnt.