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Maler und Lackierer bekommen eine Corona-Prämie von 330 Euro.

Jugenschutzgesetz, WhatsApp und Kindergeldbonus: Das ändert sich ab Mai!

Ab Mai treten wieder ein paar Änderungen in Kraft. Hier kannst du nachlesen, was im nächsten Monat auf uns zukommt!

Kindergeldbonus

Wie bereits letztes Jahr bekommen Eltern im Mai einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro ausgezahlt. Im vergangenen Jahr war es doppelt so viel. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach dem Kindergeld und benötigt keinen Antrag beim Amt. Nach Angaben es Bundesfamilienministeriums erhalten mehr als zehn Millionen Familien den Bonus.

Jugendschutzgesetz

Am 1. Mai tritt eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Durch die Änderung sollen Kinder und Jugendliche im Internet besser von Mobbing und sexualisierter Ansprache bewahrt werden. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdeoptionen anbieten, falls sich die Kinder bedroht oder bedrängt fühlen. Künftig vorgeschrieben sind zudem einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke. Das Bundesfamilienministerium gibt bekannt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz umgeformt werden soll. Diese kann Bußgelder gegenüber Anbietern verhängen, die sich nicht an den Jugendschutz halten.

Mindestlohn für Maler und Lackierer

Der Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab dem 1. Mai an. In Westdeutschland steigt der Stundenlohn auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Zudem erhalten Beschäftigte eine Corona-Prämie von 330 Euro. Die Vergütung von Auszubildenden wird ebenfalls erhöht.

WhatsApp-Nutzungsbedingungen

Am 15. Mai ist des soweit: Die neuen, bereits im Vorfeld stark diskutierten, Nutzungsbedingungen bei WhatsApp treten in Kraft. Stimmen Nutzer:innen den Nutzungsbedingungen bis zu diesem Tag nicht zu, können sie die App weiter benutzen, allerdings nur stark eingeschränkt. Laut WhatsApp wird man dann zwar in der Lage sein, für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen zu erhalten, aber Nachrichten lesen oder senden können.

Kinderspielzeug

Ab dem 20. Mai soll Kinderspielzeug sicherer werden! Von da an gelten niedrigere Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in Spielmaterialien. Alle EU-Staaten waren verpflichtet, die neue Richtlinie bis spätestens zum 19. Mai in nationales recht umzusetzen.

Corona-Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung

Wie auch beim Kindergeld gibt es auch für die Personen, die Grundsicherung erhalten, einen Corona-Zuschlag. Zu diesen Leuten gehören arbeitssuchende, ältere oder behinderte Menschen. Ein Antrag muss auch hier nicht gestellt werden.