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Lockerungen der Corona Verordnung ab dem 28. Juni

Ab Montag dem 28. Juni 2021 treten deutliche Lockerungen der bisherigen Corona Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Je nach Inzidenz sind wieder Treffen mit größeren Gruppen und private Veranstaltungen erlaubt.

Maskenpflicht und Schnelltests

Allgemein gilt immernoch die Maskenpflicht für alle Personen über sechs Jahre, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Ausgenommen sind natürlich Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliches Attest notwendig).

Für manche Einrichtungen sind immernoch Schnelltests erforderlich. Diese dürfen nicht älter als 24h sein und jeder Bürger kann sich beliebig oft bei den eingerichteten Testzentren testen lassen.

Kontaktbeschränkungen

Bei einem Inzidenzwert unter 10 (Inzidenzstufe 1) sind maximal 25 Personen bei einem privaten Treffen erlaubt. Fällt das Gebiet in Inzidenzsstufe 2 (10-35) oder 3 (35-50) sind vier Haushalte mit maximal 15 Personen bei einem Treffen zulässig. Ab einem Inzidenzwert über 50 dürfen sich nur noch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.

Generell gilt, dass Geimpfte Personen nicht mitgezhlt werden und Paare die nicht in einem Haus leben trotzdem als ein Haushalt gelten.

Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

Für Veranstaltungen ist bei einer Inzidenz unter 10 eine Personenanzahl von 300 festgelegt. Findet sie im inneren statt, müssen die Teilnehmer getestet, geimpft oder genesen sein.

Freizeitparks, Schwimmbäder und weitere Freizeiteinrichtungen dürfen ab einem Inzidenzwert unter 35 ohne Beschränkungen geöffnet haben.

Gastronomie und Einzelhandel

In Restaurants so wie Geschäften gelten keinerlei Einschränkungen, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. Man brauch keinen Test mehr um einzutreten und es dürfen beliebig viele Personen diese Einrichtungen betreten.

In vielen weiteren Lebensbereichen wurden die Beschränkungen deutlich gelockert. Was genau bei welcher Inzidenz gilt, kannst du in einer Übersicht vom Land Baden-Württemberg auf einen Blick nachlesen.

Hier geht es zur Übersicht!