Ab Juli müssen für alle Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat eine Zollanmeldung und Einfuhrgebiet abgeben werden. Bisher lag die Grenze bei 22 Euro. Die Kosten für die Zollanmeldung und Einfuhrkosen werden von den Post- und Kurierdiensten (zum Beispiel DHL, DPD oder UPS) vorgestreckt, um Verbraucher:innen lästige Wege zu ersparen. Dafür verlangen die Post- und Kurierdienste eine Servicepauschale. Wie hoch diese ist, entnimmst du der AGB der Unternehmen. DHL, DPD, Hermes und UPS verlangen einheitlich 6 Euro. Du als Empfänger:in bezahlst die Einfuhrumsatzsteuer und die Servicepauschale erst bei der Zustellung an der Haustür.
Warum wurde die Grenze gesenkt?
Hintergrund für diese Vorgabe ist ein Beschluss der Europäischen Kommission. Viele hiesige Händler fühlten sich unfair behandelt, da sie für jeden Artikel Steuern entrichten müssen. Durch falsche Preisangaben oder Beschreibungen von Produkten gehen den EU-Staaten jährlich Steuern in Milliardenhöhe verloren.
Auf was kann ich als Verbraucher achten?
Bei zukünftigen Bestellungen sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass im Online-Shop eine Mehrwertsteuer und eine europäische Steuernummer aufgeführt ist. So kannst du dir sicher sein, dass du keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst.
Beispielrechnung
Du bestellst ein Handyladekabel bei einem chinesischen Anbieter. Das kostet genau 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Sendungen bis 150 Euro bleiben weiterhin zollfrei. Für die Zollabwicklung verlangt dein Kurierservice eine Servicepauschale von 6 Euro.
Preis der Ware: 10 Euro
Berechnung der Einfuhrsteuer: 10 Euro X 19 Prozent = 1,90 Euro
Servicepauschale: 6 Euro
An der Haustür könnte der Zustellende als noch 7,90 Euro verlangen.