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Testpflicht gilt auch für Reiserückkehrer mit Auto, Bus, Bahn und Schiff.

Erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer ab 1. August

Wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag bekannt gab, wird es ab dem 1. August eine erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer geben. Was das genau für deine Reise bedeutet, liest du hier!

Immer mehr Reiserückkehrer werden positiv auf das Coronavirus getestet. Um einen Infektionsanstieg wie im letzten Herbst zu vermeiden, wird die Testpflicht für Reiserückkehrer erweitert.

Ab dem 1. August müssen alle Einreisende, die älter als 12 Jahre alt sind, über ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) oder Impf- beziehungsweise Genesenennachweis verfügen. Dabei ist egal aus welchem Land sie einreisen und auf welchem Weg. Der Impf- und Genesenennachweis ist bei der Einreise aus Virusvariantengebiet nicht ausreichend. Hier wird auch ein negatives Testergebnis nötig sein.

Ebenfalls soll es ab Sonntag eine neue Einstufung der Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko geben. Statt Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet soll es von nun an nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete geben. Wer ab Sonntag aus einem dieser Gebiete einreist, muss sich auf der Webseite einreiseanmeldung.de anmelden. Wer vor seiner Einreise keinen Zugang zum Internet hat, kann sich das Dokument vor der Abfahrt in den Urlaub ausdrucken. Das ausgefüllt Dokument muss spätestens 24 Stunden nach der Einreise an folgende Adresse gesendet werden: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim. 

Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet sind verpflichtet sich direkt nach der Einreise auf eigenen Kosten in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne ist für 14 Tage angesetzt. Nicht geimpfte oder nicht genesene müssen bei einer Einreise aus einem Hochrisikogebiet für 10 Tage in Quarantäne. Diese Quarantäne kann verkürzt werden, indem ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesenennachweis an die zuständige Behörde übermittelt wird. Wer nur durch ein Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet durchgereist ist und dort keinen Zwischenaufenthalt hatte, muss die Quarantäne nicht antreten. 

Für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzgebiet soll es eine Sonderregelung geben. Die Testpflicht besteht in diesem Fall nur, wenn man aus einem Risikogebiet einreist. Der Testnachweis muss dann nur zweimal die Woche vorgezeigt werden.