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Steuererklärung, Personalausweis, Corona-Testpflicht: Diese Änderungen gelten ab August

Pünktlich zum neuen Monat kommen einige Änderungen auf Verbraucher zu. Betroffen sind vor allem Einreisende, Familien mit geringen Einkommen und Arbeitnehmer. Mehr zu den Neuerungen findest du hier.

Fingerabdruckpflicht

Ab dem 2. August werden zwei Fingerabdrücke auf dem Personalausweis gespeichert. Ziel der Erfassung dieser biometrischen Daten ist es, Zweifel an der Identität der Person auszuräumen. Als weitere Änderung wird es an der Vorderseite zwei Buchstaben umfassende Ländercodes geben. Außerdem wird eine Versionsnummer eingetragen, zum Schutz vor Fälschungen.
 

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Kinderfreizeitbonus

Für Familien mit geringen Einkommen gibt es ab August einen einmaligen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro pro Kind. Darunter zählen Familien, die unter anderem Hartz IV oder Wohngeld beziehen. Das Geld wird im Rahmen des Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung ausgezahlt. Es soll für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten verwendet werden.

Fristverlängerungen für die Steuererklärung und mehr Transparenz

Arbeitnehmer haben für die Steuererklärung für das Jahr 2020 drei Monate länger Zeit. Demnach ist die Abgabefrist am 2. November 2021. Noch mehr Zeit haben die, die einen Steuerbeauftragten oder eine Lohnsteuerhilfe hinzuziehen. Für sie endet die Frist am 31. Mai 2022.
Zudem tritt das Transparent-Finanzinformationsgesetz in Kraft. Unternehmen müssen sich im Transparenzregister eintragen und die Daten aktuell halten. Dies war vorher durch die – jetzt gestrichene – Mitteilungsfiktion nicht nötig.

Corona-Testpflicht bei Einreisenden ab 1. August

Ab dem 1. August gilt für ungeimpfte Reiserückkehrer die Testpflicht. Dies wurde vom Bundeskabinett am 30. Juli beschlossen, als Reaktion auf Ländern mit steigender Inzidenz wie Frankreich und Portugal.

Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen. Egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen -so Gesundheitsminister Jens Spahn.

Nähere Informationen in unserem Artikel:
 
   

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Teilverbot für Glyphosat

Der Unkrautvernichter Glyphosat darf ab August nicht mehr von Privatleuten eingesetzt werden. Das soll in Zukunft auch für Gärten, Spiel- und Sportplätze sowie Parks gelten. Auf Ackerflächen soll das Mittel nur noch im Ausnahmefall benutzt werden. Noch bis Ende 2022 ist es EU-weit zugelassen, deswegen ist ein Totalverbot in Deutschland europarechtswidrig. Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein.