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Das Wahlsystem der Bundestagswahl

Hier erfährst du Schritt für Schritt wie die Bundestagswahl abläuft

Am Sonntag den 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt. Der Prozess bis zum Ergebnis kann etwas verwirrend sein, deswegen haben wir einen einfachen Guide erstellt, wie das Wahlsystem genau abläuft.

Im Deutschen Bundestag arbeiten Politiker:innen, die als Bundestagsabgeordnete agieren. Sie treffen wichtige Entscheidungen für das Land, zum Beispiel:

  • Wahl des/der Bundeskanzler:in
  • Änderung bestehende Gesetze
  • Kontrolle der Bundesregierung
  • Wer aber bestimmt, welche Politiker im Bundestag sitzen?

    Alle Wahlberechtigten entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Abgeordnete im Bundestag sitzen dürfen. Deutsche Staatsbürger:innen ab 18 Jahren haben die Möglichkeit, alle vier Jahre zu wählen. Die gewählten Abgeordneten, auch Volksvertreter genannt, bilden dann das Parlament, also den Deutschen Bundestag.

    Was müssen Bürger:innen tun?

    Einige Wochen vor der Abstimmung erhalten alle wahlberechtigten Bürger:innen eine Wahlbenachrichtigung per Post. Du kannst dann per Briefwahl oder am Wahltag in einem Wahllokal abstimmen. Die Volksvertreter werden allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim gewählt.

    Die Erst- und Zweitstimme

    Bei der Wahl gibst du zwei Stimmen ab. Mit deiner Erststimme wählst du den/die Kandidat:in, der/die in Zukunft die Interessen deines Wahlkreises im Bundestag vertreten soll. Die Kandidat:innen treten in einem Wahlkreis gegeneinander an. Es gibt insgesamt 299 Wahlkreise. Meistens sind sie Mitglied in einer Partei, es können sich aber auch parteilose Kandidat:innen zur Wahl aufstellen lassen. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, erhält einen Sitz im Bundestag. Diese Person ist dann ein Direktmandat

    Bei der Zweitstimme entscheidest du dich für eine Partei. Sie hat im Gegensatz zur Erststimme ein größeres Gewicht, denn sie bestimmt die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag und somit das Machtverhältnis. Die Parteien veröffentlichen vor der Wahl Landeslisten mit Namen von Politiker:innen, die sie in den Bundestag entsenden möchten. Wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde schaffen, kommen auch sie ins Parlament.

    Die Fünf-Prozent-Hürde

    Eine Partei braucht bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen, um ins Parlament zu kommen. Diese Hürde gilt nicht für Direktmandaten. Doch die Partei der Direktmandaten bekommt dadurch eigentlich keine weiteren Sitze. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn mindestens drei Kandidat:innen einer Partei ein Direktmandat gewonnen haben, wird das Ergebnis der Zweitstimme der Partei bei der Sitzvergabe berücksichtigt, auch wenn das Ergebnis unter fünf Prozent liegt.

    Überhang- und Ausgleichsmandate

    Die reguläre Mindestanzahl der Sitze im Bundestag liegt bei 598. Meistens sind es aber mehr Abgeordnete, die dann letztendlich im Bundestag sitzen. Das liegt an den Überhang- und Ausgleichsmandaten.

    Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate entsenden kann, als ihr nach dem Zweitstimmergebnis eigentlich zustehen. Das passiert, wenn viele Wähler Wahlkreiskandidat:innen einer bestimmten Partei bei der Erststimme wählen, aber ihre Zweitstimme einer anderen Partei geben. Obwohl das Zweitstimmergebnis der Partei also weniger Sitze berechnet, dürfen die Überhangmandate in den Bundestag einziehen. Das ist natürlich ein Vorteil für diese Partei und eigentlich ein verfälschtes Wahlergebnis. Deswegen gibt es die Ausgleichsmandate.

    Die Ausgleichsmandate sind als Art Kompensation dafür da, damit die anderen Parteien durch die Überhangmandate nicht benachteiligt werden. Erhält eine Partei also Überhangmandate, wird die Gesamtzahl der Sitze so lange erhöht, bis das richtige prozentuale Verhältnis zwischen allen Parteien wiederhergestellt ist.