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Ab wann steht mit eine Erstattung zu und wie beantrage ich sie?

Erneuter Lokführer-Streik: Welche Rechte habe ich als Fahrgast?

Die Lokführergewerkschaft GDL ruft erneut zu einer fünftägigen Niederlegung der Arbeit auf. Vom 2. September bis zum 7. September kann es wieder zu Zugausfällen und Verspätungen kommen. Was du als Fahrgast tun kannst und ab wann dir eine Erstattung zusteht, erfährst du hier.

Was kannst du tun, wenn dein Zug ausfällt?

Auf der Webseite der Deutschen Bahn und unter kostenlosen Hotline 08000 99 66 33 kannst du dich über Zugausfälle oder Verspätungen informieren. Hast du ein Ticket für den Fernverkehr gebucht, kannst du es kostenlos stornieren. Beim Nahverkehr ist das nicht der Fall. Da wird dir der Fahrpreis erst ab einer Verspätung von 60 Minuten erstattet. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen entfällt. Das heißt, dass du jeden beliebigen Zug nutzen kannst, um an dein Ziel zu kommen. Reservierungen von Sitzplätzen können kostenlos umgetauscht werden.

Es gilt, dass Fahrgäste einen Anspruch auf Entschädigung haben, sobald ein Zug eine erhebliche Verspätung hat oder ausfällt. Eine EU-Fahrgastverordnung regelt, wie hoch eine Entschädigung für Bahngäste sein muss, falls ein Zug ausfällt oder sich erheblich verspätet:
Kommt dein Zug eine Stunde zu spät am Ziel an, steht dir eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. Bei einer Verspätung von zwei Stunden müssen dir 50 Prozent des Preises erstattet werden. Laut Deutscher Bahn kannst du dich bei der Erstattung zwischen einem Gutschein oder einer Auszahlung des Beitrags entscheiden.

Kann ich einfach einen anderen Zug nehmen?

Wird dein Zug mit einer Verspätung vom mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof erwartet, kannst du einen anderen Zug nehmen. Dieser Zug kann auch höherwertiger sein, darf allerdings nicht reservierungspflichtig sein. Eventuell musst du dafür zunächst den Aufpreis bezahlen. Diese Kosten kannst du danach wieder von der Bahn zurückfordern. Informiere dich vor Ort bei einem Bahnmitarbeiter.

Ab wann darf ich die Fahrt abbrechen oder mein Ticket zurückgeben?

Wenn du bereits vor der Abreise weißt, dass dein Zug mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof ankommt, kannst du von einer Reise zurücktreten und dir den Preis erstatten lassen. Strandest du während deiner Reise an einem Bahnhof und entscheidest deine Reise abzubrechen, kann dein nicht genutzter Teil erstattet werden. Reist du wieder an den Ausgangsbahnhof, bekommst du den kompletten Preis erstattet.

Wie kann ich eine Ticketerstattung beantragen?

Um eine Erstattung des Ticketpreises zu beantragen, brauchst du ein Fahrgastrechte-Formular. Wenn du bereits vor Ort am Bahnhof bist, kannst du dir dieses Formular im Servicezentrum abholen oder online ausfüllen. Hebe für die Kostenerstattung alle Originalbelege auf. Das Geld bekommst du entweder bar, per Überweisung oder als Gutschein ausgezahlt. Wer ein Online-Ticket gebucht hat, kann die Erstattung über ein Online-Formular beantragen. 
 

Was steht mir zu, wenn ich an einem Bahnhof strande?

Du hast Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eine Unterkunft, wenn du abends an einem Bahnhof strandest.
Es kam in der Vergangenheit vor, dass die Deutsche Bahn Sammelfahrten bei Zugausfällen organisierten. Fahrgäste können auch selbst mit dem Taxi weiterreisen, müssen allerdings mit einer Einschränkung bei der Erstattung rechnen.

Was ist, wenn du wegen einem Streik zu spät zur Arbeit kommst?

Er gilt, dass das „Wegerisiko“ beim Arbeitnehmer liegt. Sobald du von einem Streik erfährst und beim Arbeitsweg von der Bahn abhängig bist, solltest du deinen Arbeitgeber informieren und nach einer Alternative fragen.