Baden-Württemberg: Strengere Corona-Regelungen für Ungeimpfte
Ab Donnerstag, dem 16. September gilt in Baden-Württemberg ein neues dreistufiges Alarmsystem zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Ab Donnerstag, dem 16. September gilt in Baden-Württemberg ein neues dreistufiges Alarmsystem zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Das neue dreistufige Alarmsystem stützt sich nicht mehr auf die Sieben-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen, sondern auf die sogenannte Hospitalisierungsrate. Derzeit (Stand: 15.09.) gelten in Baden-Württemberg die Regelungen der Basisstufe.
1. Stufe: Die Basisstufe
Die Basisstufe gilt, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Tagen in Folge unter 8,0 liegt und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den kritischen Wert von 250 nicht erreicht oder überschreitet. In der Basisstufe gelten die 3G-Regeln, wie bisher.
2. Stufe: Die Warnstufe
Die zweite Stufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Tagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.
Bei Veranstaltungen und in der Gastronomie gilt dann die 2G-Regel. Ungeimpfte erhalten Zutritt mit Nachweis eines negativen PCR-Tests. Ein Schnelltest reicht nicht aus.
3. Stufe: Die Alarmstufe
Die dritte Stufe gilt, sobald die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei 12 oder höher liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.
Ungeimpfte erhalten in der dritten Stufe keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.
Weitere Informationen
Die aktuelle Belegung der Intensivbetten nach Bundesländern kannst du auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts nachschlagen.
Den ausführlichen Beschluss der Landesregierung findest du auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg.