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Wer zu schnell fährt, zahlt künftig doppelt so viel

Bußgeldkatalog 2021: Raser und Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen

Falschparker und Raser müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Ab 9. November tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Welche Strafen von nun an auf Autofahrer zukommen, liest du hier!

Durch den neuen Bußgeldkatalog sollen Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden. Die Änderungen gehen auf eine Einigung aus dem April 2021 von Bund und Länder zurück. 

Strafen beim Rasen

Wer zwischen 16 und 20 km/h innerorts zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Zuvor waren es 35 Euro. Bei 16 bis 20 km/h außerorts steigt das Bußgeld von 30 auf 60 Euro. Wie bislang auch schon, gibt es die ersten Punkte in Flensburg erst, wenn mehr als 21 km/h zu viel gefahren wird. Auch bei den Fahrverboten bleibt es beim Alten: Ab 31 km/h zu viel innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn du wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell fährst, droht ein Fahrverbot.
 

Verstöße in km/h

Früher (in Euro)

Ab heute 

Punkte

Fahrverbote (in Monaten) 

bis 10

15

30

-

-

11 – 15

25

50

-

-

16 – 20

35

70

-

-

21 – 25

80

115

1

-

26-30

100

180

1

1

Eine ausführliche Tabelle findest du bei adac.de
 

Bußgelder für Falschparker

Das Parken im Halte- oder Parkverbot kostet künftig 25 statt 15 Euro. Wer die Feuerwehrzufahrt zuparkt und ein Rettungsfahrzeug behindert, zahlt jetzt 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Autofahrer, die Geh- und Radwege blockieren, müssen ein Bußgeld von 80 Euro zahlen und werden mit einem Punkt geahndet. Auch das Parken in zweiter Reihe wird teurer. Hier muss nun ein Bußgeld von 55 Euro gezahlt werden. Ein Punkt ist neu im Bußgeldkatalog: Wer sein Auto unerlaubt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Höhere Strafen bei Verstößen rund um die Rettungsgasse

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden müssen 200 Euro zahlen und bekommen zwei Punkte in Flensburg. Zudem kommt künftig auch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Wer denkt, dass er oder sie durch die Rettungsgasse fahren müsste, muss mindestens 240 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte und muss einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. Wer zusätzlich andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, zahlt sogar bis zu 320 Euro.

Weiter Infos zur Änderung des Bußgeldkatalogs gibt's beim ADAC!