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Neue 2G Regelung in BW: Zurück zur Normalität?

Ein Schritt in die richtige Richtung? Das Land reagierte mit der Verschärfung der neuen Corona-Verordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Dabei tritt die neue Corona-Verordnung „2G-Optionsmodell“ am 15. Oktober 2021 in Kraft. Eine weitere Änderung ist eine schärfere Testpflicht in Betrieben mit Publikumsverkehr.

Wozu die neue Regelung: Was ist mit dem 3G-Modell?

Wie bisher ist das 3G-Modell in den meisten Bereichen weiterhin möglich. Dabei kann künftig in der sogenannten Basisstufe des Corona-Warnsystems, die aktuell gilt, freiwillig entschieden werden, ob die Besucher nach der 3G-Regel eingelassen werden sollen oder nach der 2G-Regel.
Dementsprechend gelten allerdings andere Auflagen und weniger Besucher bei Veranstaltungen.
Die baden-württembergische Landesregierung begründet die Einführung des neuen Modells mit stagnierenden Infektionszahlen und der zu niedrigen Impfquote.
 

Ausgenommen von der neuen 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. 
 
 
Das neue 2G Optionsmodell
 

Mit der neuen Corona-Verordnung werden die Beschränkungen für geimpfte und genesene Personen mit dem sogenannten 2G-Optionsmodell gelockert. Das heißt, dass Veranstalter, Dienstleister oder Händler sich dafür entscheiden können, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dabei entfällt in der Basisstufe die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden. 
Wenn sich eine Einrichtung für das 2G-Optionsmodell entscheidet, muss sie dies, beispielsweise durch einen Aushang, deutlich machen. Besucher:innen, Teilnehmer:innen, Kund:innen usw. müssen weiterhin ihren Genesenennachweis vorlegen.
Für Beschäftigte und Mitarbeitende gilt auch bei 2G die Maskenpflicht.
Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Bei Großveranstaltung entfällt zukünftig bei der 2G Regelung die Personenobergrenze. Dementsprechend können Großveranstaltungen in Fußballstadien oder Konzerthallen wieder durchgeführt werden. Dampfbäder, Dampfsaunen und ähnliche Einrichtungen dürfen mit der 2G-Regel öffnen. Dort gibt es für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre keine Ausnahmen.

Tritt die Alarmstufe in Kraft dürfen nicht geimpfte und nicht genesene Personen die Außengastronomie nur mit einem negativen PCR-Test betreten. Geschlossene Räume sind für nicht geimpfte und nicht genesene, weiterhin nicht erlaubt. Für welche Veranstaltungen die Maskenpflicht auch entfällt, wenn alle Teilenehmenden entweder geimpft oder genesen sind, sowie alle weiteren Informationen zu den neuen Regelungen, findet ihr hier:  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/ein-weiterer-schritt-zurueck-zur-normalitaet/