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Neues Gesetz: Kürzere Fristen für Handy- & Internetverträge

Wer in der Vergangenheit seinen Internet- oder Handyvertrag kündigen wollte, musste Laufzeiten und Fristen beachten. Doch ab dem 01. Dezember 2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft und vereinfacht dadurch Kündigungen für die Verbraucher.

Was ändert sich genau?

Bisher lief es so: Der Internet-, Telefon- und Handyvertrag wurde automatisch verlängert, wenn man vergessen hatte ihn rechtzeitig vor dem Ende der Mindestlaufzeit und innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen. Dadurch fielen oftmals Rabatte weg und der Vertrag wurde für den Verbraucher gezwungenermaßen für mindestens zwölf Monate teurer. Ein Experte für Telekommunikationsrecht äußerte sich wie folgt:

Durch die neue Regelung können Verbraucher ab Dezember schneller und unkomplizierter den Tarif oder Anbieter wechseln.

Die neue Regel gilt auch für alte Verträge

Die neuen Änderungen gelten nicht nur für neu abgeschlossene Verträge, sondern auch für alle bestehenden. Wenn also dein Handy- oder Internetvertrag die Mindestlaufzeit überschritten hat, kannst du diesen bald zu jedem Monatsende kündigen.

Bessere Konditionen
 
Noch ein Vorteil des neuen Telekommunikationsgesetzes: Anbieter müssen künftig ihre Kunden schriftlich über besser Konditionen für ihre Tarife informieren. 
 
Kürzere Vertragslaufzeiten
 
Waren bisher etwa bei Handyverträgen Laufzeiten von 24 Monaten verbreitet, sind Anbieter nun verpflichtet, Kunden einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten.

Internetgeschwindigkeit

Auch wenn das Internet zu Hause nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hast du künftig als Kunde das Recht weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent. Alternativ kannst du den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei einem kompletten Internet-Ausfall hast du als Verbraucher außerdem Recht auf eine Entschädigung. Aber nur, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt wurde. 

Um das zu beweisen, muss man als Kunde die Abweichung der Geschwindigkeit entweder durch das entsprechende Messinstrument der Bundesnetzagentur oder durch ein anderes zertifiziertes Tool nachweisen. Die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur kannst du ganz einfach mit der Desktop-App oder aber auch per App über dein Smartphone nutzen.