Was sagen die Verbraucherschützer?
Tiana Schönbohm aus der Verbraucherzentrale in Niedersachsen rät betroffenen Urlaubern, dass sie sich zunächst überlegen sollten, ob sie den Gutschein überhaupt einlösen wollen. Auf keinen Fall sollte man sich dabei unter Druck setzen lassen.
Wenn man gerade keinen Urlaub buchen möchte, sollte man sich sein Geld am besten auszahlen lassen. Der Grund dafür ist: Wenn der Veranstalter die Gutscheine verlängert oder einen neuen ausstellt, greift die staatliche Garantie nicht mehr. Und wer stattdessen sein Geld zurückbekommt, kann davon immer noch einen anderen Urlaub buchen. Außerdem gab Verbraucherschützerin Schönbohm noch den Tipp, dass man vehement auf die Auszahlung des Gutscheins bestehen sollte.