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So kannst Du die Internetgeschwindigkeit messen!

Telekommunikationsgesetz: Weniger bezahlen bei schwachen Internet

Wenn Internetanbieter nicht die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern können, müssen Verbraucher zukünftig weniger zahlen. Ein neues Gesetz hilft seit dem 1. Dezember dabei.

Langsames Internet bringt Verbraucher schnell auf die Palme und ist gerade in den heutigen Homeoffice-Zeiten ein großes Ärgernis. 
Jetzt tritt eine neue Regelung im Telekommunikationsgesetz in Kraft, welche die Preise bei schlechtem Empfang nach unten drückt.

Susanne Blohm ist Digitalreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sieht dem neuen Gesetz begeistert entgegen.
 

Das ist eine der größten Errungenschaften für den Verbraucherschutz.

Kleine Leistung, kleiner Preis

Anbieter übertreffen sich in der Werbung mit unschlagbaren Preisen und superschnellem Internet. Wer sein Versprechen nicht halten kann, dem fliegt eventuell eine fristlose Kündigung vom Verbraucher ins Haus. Denn auch das bringt das neue Gesetz mit sich.
 
Der Anspruch besteht dem Gesetz zufolge bei "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen. Die Vertragszahlung ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht".
 
Bedeutet so viel wie: Bekommt man nur die Hälfte der versprochenen Leistung, zahlt man nur die Hälfte des Preises.
 
Wie misst der Verbraucher?
 
Um eine klare Messung zu erhalten, müssen Verbraucher über das Portal der Bundesnetzagentur www.breitbandmessung.de selbst die Messung vornehmen. Die Desktop-App "Breitmandmessung" (Link zum Google Play-Store; Link zum App-Store) hilft dabei und kann in jedem App-Store runtergeladen werden. 
Die App ermittelt schnell und einfach die Leistung des Internetzugangs und erbringt ggf. einen Nachweis einer nicht-vertragskonformen Leistung. 

Internet wird dabei über das LAN-Kabel genutzt. Denn über WLAN geht beim kabellosen Zugriff Geschwindigkeit verloren. Für ein aussägekräftiges Ergebnis sind mindestens 20 Messungen nötig.
 
Datenverkehr der parallel läuft muss bei der Berechnung ausgeschaltet werden. Etwa die WLAN-Verbindung zum TV oder Handy. Sonst könnten die gemessenen Werte zu niedrig sein und das Ergebnis wird verfälscht.
 
Dann werden Zahlungen gekürzt

  • An den Messtagen werden nicht einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht.
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht.
  • An den Messtagen wird die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit mindestens einmal unterschritten.
  • Wie viel Preisminderung gibt es?
     
    Das Telekommunikationsgesetz regelt die Zahlungsreduzierung so: „Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“
    Das heißt also zum Beispiel, dass bein einem reinen Internet- und Festnetzanschluss für 50 Euro Grundgebühr, bei dem nur die Hälfte der versprochenen Internetgeschwindigkeit auch tatsächlich zu Hause ankommt, die Zahlungen um die Hälfte gemindert werden können – also um 25 Euro monatlich.