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Corona: Neue Besuchs- und Quarantäneregeln

Die baden-württembergische Landesregierung beschließt neue Quarantäneregeln ab 15. Dezember und gibt ab 20. Dezember strengere Regeln für Besuche in Alters- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern vor.

Neue Quarantäne-Regeln

Mit Blick auf die Omikron-Variante werden in Baden Württemberg die Quarantäne-Regeln verschärft, die ab sofort gelten!

Folgende neue Regeln sind nun zu beachten:

  • Positiv Getestete müssen einheitlich zehn Tage in Quarantäne
  • Startdatum der Quarantäne ist das Datum des Erstnachweises der Infektion. Dadurch entfällt der Symptombeginn als Startdatum, da in den Wintermonaten viele andere Erkrankungen zu Symptomen führen können.
  • Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder müssen sich einheitlich 14 Tage in Absonderung begeben. Menschen die geimpft oder genesen sind fallen aus dieser Regelung raus. Handelt es sich um eine Omikron-Infektion müssen alle in Quarantäne.
  • Freitesten geht erst ab dem siebten Tag. Ein Schnelltest reicht aus.
  • Die Quarantänedauer kann in keinem Fall verkürzt werden, wenn eine Omikron-Infektion vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder gelten die regulären Absonderungs-Regeln als Kontaktperson.
  • Neue Regeln für Besucher in Pflegeeinrichtungen

    Um Patienten und Bewohner aus Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen besser zu schützen, gibt es auch hier ab 20. Dezember einige Erneuerungen in der Regelkunde.
    Besucher, die weder genesen noch geimpft sind, müssen ab Ende Dezember ab Alarmstufe 2 einen negativen PCR-Test vorlegen.
    Geimpfte oder Genese können auf einen Schnelltest zurückgreifen. Ziel der neuen Regelung ist es, Bewohnerinnen und Bewohner besser zu schützen.
     
    Diese Regeln gilt es zu beachten:

  • Besuche sind nur mit einem negativen Testnachweis möglich (egal ob geimpft, genesen oder keines von beiden)
  • Der Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein
  • Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern Schnelltests anzubieten
  • Patienten die weder geimpft noch genesen sind dürfen ab Alarmstufe 2 nur Besuche von negativ PCR-Getesteten bekommen
  • Das Tragen von FFP2-Masken ist Pflicht