Corona: Neue Besuchs- und Quarantäneregeln
Die baden-württembergische Landesregierung beschließt neue Quarantäneregeln ab 15. Dezember und gibt ab 20. Dezember strengere Regeln für Besuche in Alters- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern vor.
Die baden-württembergische Landesregierung beschließt neue Quarantäneregeln ab 15. Dezember und gibt ab 20. Dezember strengere Regeln für Besuche in Alters- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern vor.
Mit Blick auf die Omikron-Variante werden in Baden Württemberg die Quarantäne-Regeln verschärft, die ab sofort gelten!
Folgende neue Regeln sind nun zu beachten:
Neue Regeln für Besucher in Pflegeeinrichtungen
Um Patienten und Bewohner aus Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen besser zu schützen, gibt es auch hier ab 20. Dezember einige Erneuerungen in der Regelkunde.
Besucher, die weder genesen noch geimpft sind, müssen ab Ende Dezember ab Alarmstufe 2 einen negativen PCR-Test vorlegen.
Geimpfte oder Genese können auf einen Schnelltest zurückgreifen. Ziel der neuen Regelung ist es, Bewohnerinnen und Bewohner besser zu schützen.
Diese Regeln gilt es zu beachten: