Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Der Paragraf soll ersatzlos gestrichen werden.

Justizminister Buschmann kündigt Abschaffung von Paragraf 219 a an

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a vorgelegt. Damit soll ein "unhaltbarer Rechtszustand" beendet werden.

Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in grob anstößiger Weise. 2019 wurde das Gesetz bereits von der Großen Koalition geändert. Praxen durften auf der Internetseite informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Die Art des Abbruchs oder das Wie, bleibt dabei verboten. Viele Experten sahen das kritisch. Die SPD, die eine ersatzlose Streichung gefordert hatte, ging den Kompromiss mit der Union nur widerwillig ein. 

Die neue Ampel-Regierung macht die ersatzlose Streichung jetzt zu einem ihrer ersten Projekte. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt dieses Vorhaben: 

 

Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe

Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen §219a vor. Die Beschwerden betreffen Ärztinnen, die wegen Verstößen gegen den Paragrafen angezeigt und daraufhin verurteilt wurden. Beide Anzeigen stammen von Abtreibungsgegnern, oder sogenannten „Lebensschützern“.
 
Die Ärztinnen informierten auf ihren Webseiten über die Arten von Schwangerschaftsabbrüchen, die in der jeweiligen Praxis durchgeführt wird und verstießen somit gegen den Paragrafen.
 
Eine der beiden Ärztinnen hatte 2017 die Debatte um den Paragrafen und die anschließedne Gesetzesänderung ins Rollen gebracht. Sie legte Revision ein. Sie erklärte, dass es darum geht Frauen sachlich und seriös zu informieren. Der Paragraf verhindert die Aufklärung durch Fachleute.
 
Möglichst schwieriger Zugang zur Abtreibung
 
Kritiker fordern eine größere Änderung des Paragrafen, doch die Debatte darum zeigt, dass das eigentliche Problem das Werbeverbot ist. Es geht darum, wie einfach oder schwierig der Zugang zu Abtreibungen gemacht werden soll.
Im Februar 2018 wurde im Bundestag über §219a gesprochen und SPD, Linke sowie Grüne stellten die Rechte der Schwangeren in den Vordergrund. Sie betonten, dass es um sachliche Informationen gehe und nicht um Werbung für eine Abtreibung.
Ein Werbeverbot hilft lediglich Abtreibungsgegnern gezielt Anzeigen gegen Ärzte zu schalten und ihnen damit zu schaden.
 
CDU/CSU und AfD gehen einen anderen Weg und argumentieren mit dem ungeborenen Kind, das auch schon Rechte hat und über dessen Leben einfach bestimmt wird. Eine Abtreibung ist kein normaler medizinischer Eingriff und könne nicht nach Belieben vollzogen werden.
 
Eine lange Diskussion im Bundestag, die damit endete, dass §219a besagt: Praxen dürfen darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchziehen. Aber über das Wie darf weitherin nicht gesprochen werden, das wird sich in der neuen Ampelregierung vielleicht ändern.