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Der Mindestlohn und CO2-Steuer steigt

Das ändert sich 2022 für uns!

2022 ändert sich wieder einiges für die Bürgerinnen und Bürger. Ein kleiner Überblick darüber, was auf uns zukommt!

Mindestlohn wird erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde (brutto). Im Juli soll er dann auf 10,45 Euro steigen. Das wurde bereits im Juni 2020 beschlossen. 2022 steigen auch verschiedene Branchenmindestlöhne, unter anderem die Gebäudereiniger und Elektriker.
 
Corona-Bonus nur noch bis März steuerfrei

Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einen Corona-Bonus auszahlen möchte, sollte das bis März tun. Denn nur noch bis dahin müssen für Prämien bis zu 1500 Euro pro Person keine Steuern oder Sozialabgaben abgegeben werden.
 
CO2-Preis steigt erneut

Ab dem 1. Januar steigt der CO2-Preis für klimaschädliche fossile Brennstoffe. Der Preis beträgt dann 30 Euro pro Tonne CO2. Die Kosten werden wahrscheinlich direkt wieder an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, wodurch der Spritpreis wieder steigt.
 
Hartz-IV steigt

Alleinstehende Erwachsene erhalten künftig drei Euro mehr und somit 449 Euro pro Monat an Hartz IV. Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten, bekommen ab 2022 0,76 Prozent mehr Geld.
 
Zuschuss zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt künftig für Menschen, die in einem Altenheim stationär betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser steigt jährlich:
1. Jahr: 5 Prozent zum Eigenanteil
2. Jahr: 25 Prozent zum Eigenanteil
3. Jahr: 45 Prozent zum Eigenanteil
Ab dem 4. Jahr steigt der Zuschuss auf 70 Prozent zum Eigenanteil. Für kinderlose Personen ab 23 Jahren steigt der Beitragszuschlag um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent Bruttolohn.
 
Kükentöten ab 2022 verboten

Männliche Hühner legen keine Eier und haben weniger Fleisch. Aus diesem Grund wurden jährlich bis zu 40 Millionen männliche Küken getötet. Mit Änderung des Tierschutzgesetzes ist das Töten von Hühnerküken zum 1. Januar verboten.
 
 
Elektronische Krankenversicherung

Ab 1. Juli 2022 werden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an den Arbeitgeber geschickt. Schon seit Oktober 2021 bekommen gesetzlichen Krankenversicherte keinen gelben Zettel mehr.
 
Erweiterung der Pfandpflicht

Ab 1. Januar wird es auf alle Pfandflaschen und Getränkedosen aus Kunststoff eine erweiterte Pfandpflicht geben. Diese sind dann mit 25 Cent Pfand belegt. Die Restbestände ohne Pfand dürfen noch bis zum 1. Juni verkauft werden.
 
Krankenkindergeld steigt

Das Krankenkindergeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt zehn Tagen (alleinerziehende Eltern 60 statt 20 Tagen) in Anspruch genommen werden.
 
Kein Ticketverkauf im Zug

Zum Jahreswechsel ist es Zugreisenden nicht mehr möglich, ein Zugticket beim DB-Personal zu kaufen. Reisende haben allerdings bis zu zehn Minuten nach Einstieg die Option, ein Ticket online oder per App zu buchen.
 
Verträge schneller kündbar

Laufzeitverträge mussten bisher drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ab dem 1. März 22 dürfen Verträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird also vergessen, rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit nur noch um einen Monat statt um ein Jahr.  
 
Impfpflicht für Pflegepersonal

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern müssen sich gegen das Coronavirus impfen. Das gilt auch für Personal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen. Bis zum 15. März muss die vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Attest vorlegen.