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Sparbuch verloren oder wiedergefunden? Das musst du wissen!

Das Sparbuch ist und bleibt die mit Abstand beliebteste Form der Geldanlage in Deutschland. Und viele Sparbücher mit Guthaben liegen in Schubladen, obwohl sie keine Zinsen mehr bringen. Aber wie sieht es aus, wenn man plötzlich sein Sparbuch nicht mehr wiederfindet oder erst nach sehr langer Zeit beim Aufräumen oder bei der Wohnungsauflösung eines Familienmitglieds?

Das Sparbuch:
 
Das Sparbuch wird als „hinkendes Inhaberpapier“ bezeichnet. Das bedeutet, die jeweiligen Banken dürfen generell erstmal jedem Geld auszahlen, der das Dokument vorlegt. Einzige Ausnahme: Es gibt bei einigen Banken die Möglichkeit, ein Kennwort zu vereinbaren. Wenn du das bei deinem Sparbuch gemacht hast, muss es auch angegeben werden, wenn du dein Geld vom Sparbuch abheben möchtest. Allerdings sollte das Sparbuch generell niemals in die falschen Hände geraten und gut geschützt werden. Wenn dein Sparbuch aber dennoch verloren geht oder du es erst nach langer Zeit wiederfindest, ist folgendes zu tun:
 
Sparbuch sperren und Ersatz anfordern:
 
Du solltest dein Sparbuch am besten erstmal von einem Bankmitarbeiter sperren lassen, sodass keine Auszahlungen mehr möglich sind. Sobald es gesperrt wurde, kann keiner über dein Guthaben verfügen und du kannst noch einmal in Ruhe danach suchen oder hoffen, dass es jemand findet. Ist es gar nicht mehr auffindbar, solltest du eine Verlustmeldung machen.
 
Bei kleineren Summen auf dem Sparbuch, die Grenze liegt oft in der Gegend von etwa 2.000 Euro, ist die Bank damit zufrieden, dass du eine Schad- und Klagloserklärung abgibst. Damit sicherst du der Bank zu, dass sie in Zusammenhang mit diesem Sparbuch keine weiteren Forderungen mehr befriedigen muss, und sie kann dir das Geld auszahlen. Allerdings kostet das Ganze eine Gebühr, die je nach Sparbetrag gestaffelt ist. 
 
Sollte sich auf dem Sparbuch wesentlich mehr Geld befinden, reicht eine bloße Schad- und Klagloserklärung nicht mehr aus. In diesem Fall dauert es wesentlich länger, bis du an das Guthaben kommst, denn dann muss ein sogenanntes Kraftloserklärungsverfahren 
eingeleitet werden.
 
Altes Sparbuch wiedergefunden:
 
Grundsätzlich können gefundene Sparbücher aufgelöst werden und das Guthaben mit Zinsen ausgezahlt werden. Das betrifft auch Sparbücher die noch in Deutscher Mark sind. In diesem Fall wird das Guthaben einfach in Euro umgerechnet. Hast du ein Sparbuch, welches in DDR-Mark oder sogar noch in Reichsmark geführt wird, sind Banken nicht zu einer Auszahlung verpflichtet, da sämtliche Umtauschfristen für die Währung bereits abgelaufen sind. Wenn du ein Sparbuch eines Verstorbenen gefunden hast, ist die Bank berechtig, einen Erbnachweis von dir einzufordern. Sobald du den Nachweis erbracht hast, kann das Guthaben übertragen werden.
 
Die Bank weigert sich:
 
Eine Verpflichtung zur Auszahlung haben Banken nur, wenn du das Original vorlegen kannst. Geht das Sparbuch verloren, hast du keinen Beweis und gehst leider leer aus. Doch auch mit Sparbuch kommt es leider vor, dass Banken sich weigern, dir das Geld auf dem Sparbuch auszuzahlen. Wenn sie dir also mitteilen, dass der Betrag bereits ausgezahlt wurde, solltest du dafür einen Beweis verlangen. Die Banken müssen durch eine Auszahlungsquittung belegen, dass das Geld tatsächlich abgehoben wurde. Außerdem verjährt Sparguthaben nicht, solange das Sparbuch nicht nachweislich gekündigt wurde. Falls die Bank dir trotz aller Bemühungen eine Zahlung verweigert, solltest du dem Geldinstitut eine schriftliche Frist setzten. Zusätzlich kannst du Kontakt zu den Ombudsleuten des Bankenverbands aufnehmen. Wenn alles nichts hilft, hole dir einen Anwalt zur Unterstützung.