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Erhöhte Preise ab 1. Januar 2022 durch Tabaksteuer

Raucher müssen zum neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen, denn die Tabaksteuer wurde zum 1. Januar 2022 erhöht. Es ist die erste Erhöhung seit sieben Jahren, weitere sollen folgen.
Wir erklären, was das bedeutet und wie viel mehr Geld für eine Schachtel ausgegeben werden muss.

Die Tabaksteuer soll stufenweise bis 2026 erhöht werden. Auch Wasserpfeifentabak, der etwa für Shishas benutzt wird, ist von dem Gesetz betroffen. Der Preis E-Zigaretten wird im Laufe des Jahres ebenfalls erhöht.
 
Mit 14,5 Milliarden Euro ist die Tabaksteuer auch weiterhin eine der wichtigsten Bundessteuern und wurde nun nach sieben Jahren das erste Mal wieder erhöht. 
Für eine Packung mit 20 Zigaretten muss im neuen Jahr durchschnittlich 20 Cent mehr bezahlt werden – 2023 sollen weitere 10 Cent folgen. 2025 und 2026 werden nochmal jeweils 15 Cent pro Packung dazukommen.
 
Mit dem neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetz, das zum 1. Januar 2022 in Kraft trat, wird auch Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak höher besteuert. 
Zum 1. Juli 2022 wird dann auch der Betrag für E-Zigaretten Liquid erhöht. 
 
Preise in den nächsten Jahren durch Steuererhöhung
 
Durchschnittliche Preise pro Packung 

  • 2022: 7,30 €/Packung
  • 2023: 7,40 €/Packung
  • 2025: 7,55 €/Packung
  • 2026: 7,70 €/Packung
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    Durchschnittliche Preise für Shisha-Tabak 

  • 2022: 15,00 €/Kilogramm
  • 2023: 19,00 €/Kilogramm
  • 2025: 21,00 €/Kilogramm
  • 2026: 23,00 €/Kilogramm
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    Durchschnittliche Preise für E-Zigaretten nach Steuererhöhung

  • Juli 2022: 1,60 €  Steuer, also ca. 5,60 €
  • 2024: 2,00 € Steuer also ca. 6,00 €
  • 2025: 2,60 € Steuer also ca. 6,60 €
  • 2026: 3,20 € Steuer, also ca. 7,20 €
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    Verlockende Angebote im Ausland
     
    Für viele Grenzbewohner sind die günstigeren Preise in Tschechien oder Polen verlockend. Doch auch unsere Nachbarländer planen, ihre Tabakpreise schrittweise zu erhöhen.
    2021 mussten Raucher für Zigaretten in Polen im Schnitt 4,18 Euro pro Schachtel zahlen. In Tschechien waren es nur 3,90 Euro. 
     
    Plakatwerbung verboten
     
    Neben dem Steueranstieg trat am 1. Januar 2022 auch ein Tabakwerbeverbot in Kraft. 
    Das Verbot von Außenwerbung für Tabakprodukte gilt zunächst nur für „herkömmliche“ Tabakprodukte. In den nächsten zwei Jahren wird dann auch Werbung für Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten.
     
    Dadurch gilt mit Deutschland nun in allen EU-Staaten ein Verbot für Werbung von Tabakprodukten.