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Corona: Gesundheitsminister verlängern Regelungen

Die Gesundheitsminister der Länder haben am Montag getagt und einige Änderungen beschlossen. Das nächste Treffen soll bereits am Freitag stattfinden.

Krankschreibungen

Mit den Videosprechstunden sollen die Arztpraxen weiterhin entlastet werden und können diese weiterhin anbieten. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz ist, sagte dazu, dass Ärzte unterstützt werden müssten, "damit sie nicht von Patienten überrollt werden". Auch die Erlaubnis für Krankschreibungen per Telefon bei Atemwegserkrankungen bleibt bestehen.
 
Freitesten
 
Die Gesundheitsminister einigten sich auch darauf, dass Schnelltests ausreichen, um sich aus der Quarantäne freitesten zu können. Das gilt für alle, außer Krankenhaus- und Pflegepersonal.
Bisher gilt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz:

  • Infizierte beziehungsweise positiv getestete Personen können die Quarantäne ohne Freitestung nach zehn Tagen beenden.
  • Ab Tag 7 der Quarantäne ist ein Freitesten mit PCR- oder Antigentest möglich.
  • Genesenenstatus
     
    Der Genesenenstatus galt bisher sechs Monate und wurde nun auf drei Monate verkürzt. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Verkürzung mit der neuen Omikron-Variante. Das Risiko sich nach dieser Zeit erneut anzustecken oder Überträger zu sein, ist viel größer als bei anderen Varianten. Diese Regelung gilt bereits seit Samstag.