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Neue Reiseregeln in der EU: Was gilt für Ungeimpfte, Genesene und Geboosterte?

Mit dem 1. Februar 2022 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf einheitliche Einreiseregeln in Bezug auf die Corona-Pandemie geeinigt. Das Reisen soll von nun an leichter werden, da die Inzidenz im Zielland nicht mehr ausschlaggebend für die Einreise ist.

Regelung ab dem 01. Februar
 
Damit der Reisende seinen Impf- oder Genesenen-Status nachweisen kann, ist jetzt ein gültiges digitales COVID-Zertifkat der EU notwendig. Ähnlich wie etwa der QR-Code in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App. Dieser Code kann von einer offiziellen Stelle eingelesen werden und gibt Auskunft darüber, ob jemand geimpft, genesen oder ein aktuelles und negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann.
 
Was gilt für Ungeimpfte?
 
Ungeimpfte haben weiterhin mit den größten Einschränkungen bei Reisen ins EU-Ausland zu kämpfen. Es muss ein PCR-Test (max. 72 Stunden vor der Abreise) oder ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachgewiesen werden. In einigen Ländern dürfen Ungeimpfte gar nicht mehr einreisen, wie beispielsweise in Finnland
 
Für Angestellte in der Logistik, Patienten, die aus medizinischen Gründen zwingend reisen müssen, Seeleute oder Menschen, die in Grenzregionen leben und hin und wieder die Landesgrenzen passieren müssen, gelten Ausnahmeregelungen. Kinder unter 12 Jahren ist es erlaubt, ohne gültiges Impfzertifikat zu reisen. Für 12- bis 18-Jährige gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
 
Was gilt für Genesene?
 
Genesene bei denen die Infektion weniger als 180 Tage zurückliegt, dürfen in der EU ebenfalls frei reisen. Diese Regelung unterscheidet sich allerdings von der in Deutschland geltenden Regel. Dort ist der Genesenen-Status lediglich für drei Monate gültig anstatt für sechs. Nach Ablauf der drei Monate sollte ein Booster erfolgen.

Was gilt für Geimpfte?
 
Geimpfte dürfen sich ab Februar in der EU frei bewegen. Bei der Einreise in andere Länder muss nur ein digitales COVID-19-Impf-Zertifikat vorgelegt werden, dabei entfällt die Testpflicht. Der Impfstatus ist gültig, wenn der Betroffene mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Der Impfstatus ist außerdem gültig, wenn der Reisende eine Auffrischungsimpfung erhalten hat oder die Grundimmunisierung, also die Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 270 Tage, also 9 Monate, zurückliegt. 
 
Was muss für den Urlaub sonst beachtet werden?
 
Die Bestimmungen des jeweiligen Reiseziels sollten von den Reisenden unbedingt vor Reiseantritt überprüft werden. Beispielsweise, ob in Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen 2G+, 2G oder 3G gilt. Denn für die Maßnahmen vor Ort sind die jeweiligen Regierungen der EU-Länder nach wie vor selbst zuständig.