Die Idee der sozialen Medien ist eigentlich genial: Wir können mit den Verwandten, der Urlaubsbekanntschaft oder alten Schulfreunden, die eventuell weiter weg wohnen in Kontakt bleiben sowie Fotos und Videos teilen. Doch wie im realen Leben kommt es auch im Netz zu Meinungsverschiedenheiten. Diese sind auch wichtig für eine demokratische Gesellschaft, jedoch kommt es in jüngster Zeit immer wieder zu Beleidigungen, Hetze und Antisemitismus auf den Plattformen. Und diese sind, wie im realen Leben strafbar.
Wenn du Opfer eines Hasskommentar wurdest oder einen strafrechtlich relevanten Kommentar siehst, solltest du künftig so vorgehen:
1. Screenshot des Kommentars machen.
2. URL (also den Link) zum Beitrag speichern. Das geht über die drei Punkte, die meist am rechten Eck des Beitrags stehen.
3. Den Screenshot, die URL und eine kleine Beschreibung der Situation an die nächste Polizeidienststelle schicken. Die E-Mail-Adressen stehen meistens auf deren Webseite. Du kannst den Fall aber auch dem Demokratiezentrum Baden-Württemberg melden. Das Formular findest du hier!
Ebenfalls gibt es in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Internetwachen, bei denen du die Fälle melden kannst:
Internetwache Baden-Württemberg
Internetwache Rheinland-Pfalz
Mögliche Strafen
Gemäß dem §185 StGB kann bei einer Beleidigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu einer Strafzahlung führen. Bei Volksverhetzung drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.