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Bund und Länder: Aufhebung der Corona-Maßnahmen mit Stufenplan

Am Mittwoch haben sich Bund und Länder auf einen Stufenplan zu Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Das gab Kanzler Olaf Scholz (SPD) zusammen mit dem Ministerpräsidenten von NRW Hendrik Wüst (CDU) und der regierenden Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) am Nachmittag bekannt.

Die Regierung erwartet in den kommenden Tagen ein Rückgang der Corona-Infektionen. "Der Scheitelpunkt ist wohl erreicht", so Kanzler Scholz. Aus diesem Grund sollen in den kommenden fünf Wochen einige Corona-Maßnahmen wegfallen oder gelockert werden. "Wir haben es uns nach zwei Jahren verdient, dass es besser wird", so Scholz. Trotzdem appelliert der Kanzler an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vorsichtig zu sein und sich impfen zu lassen. Es soll in folgenden Schritten gelockert werden: 

Schritt 1

Im ersten Schritt soll die Obergrenze bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene wegfallen. Für ungeimpfte Personen bleibt es bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen. Im Einzelhandel sollen alle Zugangsbeschränkungen fallen. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

Schritt 2

Im zweiten Schritt, der ab dem 4. März gelten soll, wird die 3G-Regel in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten gelten. Klubs und in Diskotheken sollen unter 2G oder 2GPlus-Bedingungen wieder öffnen dürfen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent und maximal 6000 Teilnehmern erlaubt. Im Freien sind eine Auslastung von 75 Prozent und maximal 25.000 Teilnehmern erlaubt. Bei Veranstaltungen wird künftig die 2G beziehungsweise 2G-Plus-Regelung bestehen. 

Schritt 3

Alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ sollen im dritten Schritt, am 20. März, fallen. Darunter fällt auch die Homeoffice-Pflicht. Das Arbeiten von zu Hause soll weiterhin möglich sein. Außerdem soll es den Ländern in ausgewählten Bereichen möglich sein, eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden zu können. Die Masken- und Abstandspflicht bleibt bestehen. Außerdem soll es weiterhin Testmöglichkeiten geben. Die Rechtsgrundlage für diesen Basis-Schutz soll von der Bundesregierung geschaffen werden.