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Baden-Württemberg: Weitere vorsichtige Öffnungsschritte

Bei einer Regierungsinformation am Freitag hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über weitere vorsichtige Öffnungsschritte im Land informiert. Diese Lockerungen sollen ab Mittwoch, dem 23. Februar gelten.

Wegen der geringen Krankheitsschwere bei Omikron, der aktuellen Impfquote im Land und nach Rücksprache mit den Kliniken im Land, plant die Landesregierung die einzelnen Stufen der 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz anzupassen. Die Warnstufe tritt somit ab dem Wert 4,0 ein. In dieser würde sich das Land nach der Anpassung befinden. Daher plant die Landesregierung die Regeln in der Warnstufe anzupassen:

  • In Gastronomie, bei Veranstaltungen und im Bereich wie Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahen Dienstleistungen soll künftig 3G statt 2G gelten
  • Die Auslastungsgrenzen bei Veranstaltungen sollen nach oben angepasst werden.
  • Clubs und Diskotheken sollen unter 2G-Bedingungen wieder öffnen können. In der Basisstufe wird die 3G-Regelung gelten. 
  • Fastnachtsveranstaltungen sollen unter 3G-Bedingungen stattfinden.
  • Keine Änderung bei der Maskenpflicht.
  • Nicht geimpfte und genesene Personen könnten sich mit 10 weiteren Personen treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahren sollen nicht mitgezählt werden.                
  • Kretschmann betont am Freitag, dass diese Lockerungen kontrolliert sein müssten: „Deshalb sagt uns die Wissenschaft: Lockerungen ja, aber nicht überhastet, nicht mit einem großen Knall, sondern schrittweise und konditioniert – gekoppelt an die Zahl der Einweisungen in unsere Krankenhäuser und Intensivstationen.