Wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag zusammen mit dem dazugeschalteten Ministerpräsidenten von NRW Hendrik Wüst (CDU) und der regierenden Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) in Berlin verkündete, sollen Geflüchtete aus der Ukraine ohne Visum in Deutschland einreisen dürfen. "Bund und Länder werden alle Kräfte bündeln", so Scholz. Außerdem soll es den Geflüchteten möglich sein „unmittelbar“ nach der Ankunft in Deutschland einen Job sowie Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse anzunehmen. Kinder dürfen direkt zur Schule gehen. Noch keine Entscheidung gab es beim Thema Finanzierung der Unterbringung und Versorgung. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum 7. April einen Lösungsvorschlag erarbeiten. An diesem Tag soll auch die nächste MPK stattfinden. "Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine nationale Aufgabe", so Wüst. Die Kommunen sollen finanziell vom Bund und von den Ländern unterstützt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll beschleunigt werden, um somit eine stärkere Unabhängigkeit von Importen schaffen zu können. Bei den steigenden Energiepreisen sollen die Bürgerinnen und Bürger zügig entlastet werden.
"Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei", macht der Kanzler nochmal deutlich. Allerdings seien die Krankenhäuser nicht stark belastet. Nach dem 20. März soll es laut Corona-Infektionsschutzgesetz keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen geben. Einzig in Nah- und Fernverkehr, in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen soll die Maskenpflicht bestehen bleiben. In Schulen, Kitas und Heimen soll die Anordnung einer Testpflicht möglich sein. Olaf Scholz appelliert nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger, die es noch nicht getan haben, sich Impfen zu lassen.
Bundesländer kritisieren Bund bei Infektionsschutzgesetz
Hendrik Wüst kritisiert stelltvertretend für alle Ministerpräsidenten das Vorgehen vom Bund bei der Konzipierung des Infektionsschutzgesetzes. "Man hatte den Ländern zugesichert, dass sie das Gesetz mitkonzipieren können", so Wüst. Das sei nicht passiert, dabei sind es die Länder, die die Regeln vor Ort umsetzen müssen. Die Länder hatten einen gewissen Basis-Schutz gefordert, den das Infektionsschutzgesetz nicht beinhaltet.
Die Bundesländer haben die Möglichkeit nach stark ansteigenden Corona-Zahlen einzelne Regionen zu Hotspots zu ernennen und dort strengere Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regelungen einzuführen.
Laut dem Infektionsschutzgesetz ist eine Übergangsfrist bis zum 2. April möglich. Bis dahin können die Bundesländer ihre aktuell geltenden Corona-Regeln verlängern. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben schon angekündigt von der Frist gebrauch zu machen.