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Keine Hotspot-Regelung

Baden-Württemberg: Am 3. April fallen viele Corona-Maßnahmen

Am Dienstag haben sich die Koalitionspartner aus Grünen und CDU in Stuttgart auf eine weitere Corona-Strategie verständigt. Viele Maßnahmen fallen weg. Die Landesregierung bezweifelt, dass die Hotspot-Regelung vor Gericht standhalten wird und wird sie nicht anwenden.

Das Ziel der weiteren Corona-Strategie ist, die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, heißt es auf der Seite der Landesregierung. Am 2. April läuft die Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetzes aus. Danach sollen Maßnahmen, die im Rahmen des Basisschutzes zur Verfügung stehen, genutzt werden. „Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen.“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag.

Somit gilt die Maskenpflicht ab dem 3. April in folgenden Bereichen:

  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • In Obdachlosenunterkünften
  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im Rettungsdienst
  • Die Testpflicht bleibt in folgenden Bereichen bestehen:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern 
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.
  • Hotspot-Regelung wird nicht umgesetzt

    Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich am Dienstag darauf, die im Bundesgesetz noch vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden. Die Koalition bezweifelt, dass die Regeln vor Gericht standhalten. Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion, dazu: „Die Hotspotregel hilft uns dabei [bei dem Schutz der Bevölkerung] nicht weiter. Sie ist das Feigenblatt, mit dem die Ampelregierung in Berlin ihr politisches Durcheinander kaschieren möchte – für uns in Baden-Württemberg ist sie schon allein wegen der vielen rechtlichen Ungenauigkeiten nicht anwendbar. Gleichzeitig müssen wir das Corona-Management an den richtigen Stellschrauben weiterentwickeln“.