Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen auf staatlich oder kommunale Wohn-Angebote zugreifen oder auch direkt eine eigene Wohnung anmieten. Sie können aber auch bei privaten Personen unterkommen. Nicht selten werden ukrainische Geflüchtete von Verwandten oder Freunden aufgenommen. Die anfallenden Kosten für die Helfer können vom Land erstattet werden. Die Migrationsministerin rät in diesem Fall einen kleinen Mietvertrag zu erstellen.
Vielen Helferinnen und Helfern muss bewusst sein, dass die Aufnahme in einem Gästezimmer keine langfristige Lösung sein kann. „Dieses Modell wird wahrscheinlich nur für eine gewisse Zeit funktionieren. Irgendwann wird das Zusammenleben doch ein wenig anstrengend oder das Zimmer wieder anders benötigt“, so die Migrationsministerin Gentges. Wenn die Familie die Geflüchteten nicht mehr beherbergen können, kommen sie in den Landkreisen und Städten in die sogenannte vorläufige Unterbringung.
Wenn du in einer Mietwohnung wohnst, kannst du Geflüchtete für sechs bis acht Wochen aufnehmen, ohne deinen Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Diese Zeitspanne gilt als erlaubnisfreier Besuch. Nach dieser Zeit solltest du dir vom Vermieter eine Erlaubnis einholen.
Kann ich eine Wohnung an Geflüchtete vermieten?
Anders als bei den Geflüchteten in Jahr 2015 können geflüchtete Ukrainer direkt eine Wohnung anmieten. Der Grund dafür ist die von der EU zu Beginn des Ukraine-Krieges in Kraft gesetzte Massenzustromrichtlinie. „Für die Kriegsvertriebenen gilt ein anderer Rechtsstatus. Sie durchlaufen kein normales Asylverfahren. Sie sind berechtigt, sofort Wohnung zu nehmen, müssen in kein staatliches Aufnahmesystem“, erklärt Gentges. Wie die Ministerin sagt, sei man über eine abschließbare Einliegerwohnung sehr dankbar: