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Notfallplan ​Gas: Bundeswirtschaftsminister Habeck ruft Alarmstufe aus

Bundesminister Habeck hat am Donnerstag die nächste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Doch was bedeutet das jetzt?

Auslöser des Ausrufes ist, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferung über die Ostseepipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. „Die Lage ist ernst“, so Habeck. Jedoch sei die Versorgungssicherheit noch gewährleistet.

Beim Notfallplan Gas gibt es drei Stufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Deutschland befindet sich also nun in der zweiten Stufe. Den Plan hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Bundesnetzagentur entwickelt. Mit dem Plan soll auf Verknappung von Gas reagiert werden.

Was passiert in den jeweiligen Stufen? 

Frühwarnstufe: Laut der europäischen Verordnung kann die Frühwarnstufe dann ausgerufen werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass er zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung kommt. 
In Deutschland wurde die Frühwarnstufe am 30. März ausgerufen. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Allerdings greift der Staat noch nicht in den Markt ein. In dieser Warnstufe sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, dass die Gasversorgung gesichert ist. 

Alarmstufe: Die Alarmstufe wird dann ausgerufen, wenn es eine Störung oder eine hohe Nachfrage nach Gas gibt, die dazu führen kann, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führt. Allerdings ist der Markt immer noch in der Lage die Störung alleine zu bewältigen. 
Die Alarmstufe könnte Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher haben. Die Versorger könnten nämlich die hohen Einkaufspreise direkt an die Kunden weitergeben. Laut Habeck wird die Bundesregierung nicht von der im Mai eingeführten Preisanpassungsklausel Gebrauch machen. 

Notfallstufe: Bei der Notfallstufe liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas oder Störung vor“ und es müssen „nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden“. Der Staat greift also ein, um die Gasversorgung zu sichern. Die Bundesnetzagentur verteilt mit Abstimmung der Netzbetreiber das Gas. Dabei werden bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt. Haushalte, soziale Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei) sowie Gaskraftwerke werden bis zuletzt mit Gas versorgt.