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Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests: Das musst du jetzt wissen

Die bislang kostenlosen Corona-Schnelltest werden kostenpflichtig. Doch einige Personengruppen haben weiterhin Zugang, allerdings nur mit speziellen Nachweisen.

Ab dem 1. Juli ist es soweit: Die kostenlosen Corona-Bürgertests sind Geschichte. Wer sich dennoch testen lassen möchte, der muss ab jetzt drei Euro pro Schnelltest bezahlen. Einige Personengruppen haben allerdings auch weiterhin Zugang zu einem kostenlosen Antigentest.

Für diese Personengruppen bleibt der Corona-Test weiterhin kostenlos:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, bei denen eon Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist ("Freitesten")
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner folgender Einrichtungen: Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Dialysezentren, ambulante Pflege, Tageskliniken, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
  • Nachweis nötig

    Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss gegenüber der Teststation einen Nachweis erbringen. Bei Kleinkindern reicht der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
    Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder das offizielle Formular des Bundesgesundheitsministeriums genutzt werden.