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Klage abgewiesen

Schlappe für Dieter Bohlen

Der Musikproduzent Dieter Bohlen ist mit einer Grundrechtsbeschwerde über die Werbung mit ihren Vornamen gescheitert.

Der Pop-Titan war bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezogen, weil sein Name im Jahr 2003 unerlaubt auf einem Werbeplakat der Zigarettenmarke „Lucky Strike” aufgetaucht war.

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Grund für die Beschwerde war eine Werbekampagne für die Zigarettenmarke „Lucky Strike“ in den Jahren 2000 und 2003. Die Kampagne hatte die Vornamen der beiden Promis Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover verwendet.

Die Werber des Tabakgiganten British American Tobacco hatten Dieter Bohlen ins Visier genommen, nachdem dieser in seinem Buch "Hinter den Kulissen" wegen Beschwerden anderer Prominenter etliche Passagen schwärzen lassen musste. Sie hatten auf ihrem Plakat ebenfalls Stellen geschwärzt und Bohlen süffisant mitgeteilt: "Schau mal, Dieter, so schreibt man Bücher." Bohlen beschwerte sich, als Nichtraucher wolle er sich nicht für Zigarettenwerbung instrumentalisieren lassen.

Im Fall des Prinzen erschien eine Anzeige mit einer zerknitterten Zigarettenschachtel, über der stand: "War das Ernst? Oder August?" Die Werbung spielte mit den Vorfällen um den Prinzen im Jahr 1998 an. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Journalisten wurde er in der Boulevardpresse als "Prügel-Prinz" bezeichnet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag in Straßburg eine Klage der zwei Prominenten über Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen.