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KRANK ZU HAUSE: WAS DARF ICH UND WAS NICHT?

Wann ist man wirklich krank und ab wann macht man nur noch "blau"? Hier gibt's die Antworten!

Was ist, wenn man länger krankgeschrieben ist und es einem trotzdem gut geht, man aber nicht arbeiten darf? Man kann sich schließlich nicht wochenlang zu Hause einsperren, nur weil man z.B. ein gebrochenes Bein hat. Unser Rechtsexperte und Anwalt Hans Hannagard gibt Antworten.

KRANKGESCHRIEBEN ZUR ARBEIT

Wer krank ist und sich das hat attestieren lassen, darf nicht arbeiten gehen. Ansonsten würde das für den Arbeitgeber einen Verstoß gegen die ihm obliegende Fürsorgepflicht darstellen. Schließlich darf er keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der arbeitsunfähig ist. Wenn der Krankgeschriebene wieder arbeiten gehen möchte, muss er sich vom Arzt erst wieder gesundschreiben lassen. Sollte im Falle einer Krankschreibung dem Arbeitnehmer auf der Arbeit etwas passieren, bekommt er Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft. Diese verbietet es ebenfalls, krank zu arbeiten, weil man unter Umständen dann ein Sicherheitsrisiko darstellt.

UND WENN DER CHEF MICH ZWINGT?

Der Arzt muss feststellen, ob das Krankheitsbild des Patienten zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Ist dies der Fall, muss der Arbeitnehmer zu Hause bleiben und er darf von seinem Chef auch nicht zur Arbeit gebeten werden. Ist der Arbeitnehmer zwar krank, aber dennoch vom Arzt für arbeitsfähig erklärt worden, ist ein Fernbleiben nicht entschuldbar.

KRANKSCHREIBUNG: WAS IST ERLAUBT?

"Während der Krankheitszeit ist alles das erlaubt, was der Genesung förderlich ist", so der Radio Regenbogen Rechtsberater Hans Hannagard. Wenn jemand unter einem Burnout leidet, muss er alles tun, um dieses Burnout wieder loszuwerden. Geht er beispielsweise in ein Spa oder zur Massage, darf er das tun, weil es entspannend ist und der Genesung förderlich ist.

"Wenn jemand eine Aggressionsproblematik hat, weil er seinen Chef dermaßen hasst und ihn am liebsten umbringen will, kann es auch erlaubt sein, ins Fitnessstudio zu gehen, um diese Aggressionen ggf. abzubauen.", so der Rechtsanwalt.

WAS IST NICHT ERLAUBT?

Es gibt immer dann Ärger, wenn der Arbeitnehmer etwas tut, was der Genesung zuwider läuft. Der Weg zur Apotheke bei einer schweren Grippe ist legitim. Hat der Arbeitnehmer aber angeblich eine schwere Grippe und wird dabei erwischt, wie er durch den Stadtpark joggt, kann das zu einer Abmahnung bis zu einer fristlosen Kündigung führen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN

Wie muss ich mich krankmelden?

Im Falle einer Krankheit muss der Arbeitnehmer diese spätestens am vierten Tag durch einen Krankenschein nachweisen. Das Fernbleiben muss allerdings bis spätestens zum Beginn der regulären Arbeitszeit telefonisch bekannt gegeben werden. Der Grund der Krankheit muss dabei nicht genannt werden.

Darf ich die Wohnung verlassen?

Der kurze Einkauf im Laden um die Ecke oder der Weg zur Apotheke ist erlaubt, solange der Arzt das nicht ausdrücklich untersagt. Wer bei einer schweren Grippe beim Shoppen im Möbeldiscounter erwischt wird, wird da schon eher in Erklärungsnöte kommen.

Darf ich zum Abendessen bei Freunden gehen?

Auch während einer Krankschreibung dürfen derartige Einladungen angenommen werden. Um sicherzugehen, sollte man den Arzt aber vorher fragen, was erlaubt ist und was nicht. Mit einer Magen-Darm Grippe sollte man eine Essenseinladung vermeiden.

Darf ich ins Restaurant gehen?

Grundsätzlich ja. Allerdings kann es Probleme geben, wenn der Restaurantbesuch die Krankheit verschlimmert und das seitens des Arbeitgebers nachgewiesen werden kann.

Darf ich krankgeschrieben heiraten?

Da kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen. Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Jemand, der beispielsweise unter einem Burnout leidet, sollte diese Festivitäten vermeiden, weil sie der Gesundheit u.U. nicht zuträglich sind.

Darf ich während des Krankenstands in den Urlaub fahren?

Durchaus ja, allerdings sollte man sich diesen Urlaub trotzdem vorher genehmigen lassen. Dieser muss der Genesung zuträglich sein. Das gilt beispielsweise für ein Wochenende an der Nordsee, wenn man an einer Bronchitis leidet. Derartige Reisen sollte man allerdings immer vom Arbeitgeber und vom Arzt genehmigen lassen.

Darf mir der Chef hinterherspionieren?

Wenn der Chef einen begründeten Verdacht hat, dass der Mitarbeiter vorsätzlich und wiederholt "blau" macht, darf er ihn auffordern, sich vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen. Bei diesem Check muss der Chef aber Beweise für das Schummeln vorbringen können.