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URTEIL: AUF DEM RAD GEHT ES AUCH OHNE HELM

Wer als Fahrradfahrer ohne Helm unterwegs ist, muss sich bei einem Unfall keine Sorgen um seinen Versicherungsschutz machen.

Wer als Fahrradfahrer ohne Helm unterwegs ist, muss sich bei einem Unfall keine Sorgen um seinen Versicherungsschutz machen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat der Helmpflicht eine Absage erteilt.

Jetzt gibt es Klarheit für alle Radfahrer:

Man macht die Beifahrertür auf, um kurz vor der Ampel noch schnell auszusteigen und plötzlich ist es passiert: Man hat einen Radfahrer übersehen und mit der Autotür getroffen. Die Radfahrerin ist Sabine aus Glücksburg. Sie wurde 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer verletzt und sie sollte auf ein Teil ihres Schadenersatzes verzichten.

Erich Kimmich vom
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