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Lokführerstreik: Züge fahren wieder

Die Lokführer fahren seit 4 Uhr wieder. Ob Ihr Zug pünktlich ist, erfahren Sie hier!

Nach dem Lokführerstreik:

Züge rollen seit 4 Uhr wieder!

Die Lokführer haben den Bahnverkehr am Wochenende zum Erliegen gebracht und von Freitag 15 Uhr (Güterzüge) bzw. Samstag 2 Uhr (Regional- und Fernzüge) bis Montag 4 Uhr gestreikt.

Nach dem Ende des Streiks kam der Zugverkehr schnell und ohne größere Ausfälle wieder zum Rollen. Ob Ihr Zug auf dem Weg zur Arbeit pünktlich ist, sehen Sie unter anderem unter den hier stehenden Links.

FÄHRT MEIN ZUG?

  

Fahrplan-Auskunft: 0800 1 50 70 90

Reiseauskunft der Deutschen Bahn

FAQ der Fahrgastrechte

Anzeigetafel des Mannheimer Hbf

Anzeigetafel Freiburg (Breisgau) Hbf

Anzeigetafel Karlsruhe Hbf

Infos zu aktuellen Störungen

DB Navigator fürs Smartphone

Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, bietet die Deutsche Bahn die Möglichkeit, ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen und bei Online-Tickets über www.bahn.de kostenlos erstatten zu lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben.

Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.

Erstattungswege

Online-Tickets können über dieses Formular kostenfrei erstattet werden. Fahrkarten, die in einem DB Reisezentrum, einer DB Agentur oder am DB Automaten gekauft wurden, können nur im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erstattet werden.

Müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen 

Dabei trägt der Arbeitnehmer das sogenannte “Wegerisiko”. Es gilt auch bei einem Streik im öffentlichen Nahverkehr. Unter diesem Begriff versteht das Bundesarbeitsgericht das Risiko, beispielsweise wegen absehbarer Verkehrsbehinderungen wie Schnee, Glatteis oder umgefallener Bäume nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können.

Bei Verspätungen infolge voraussehbarer Streiks muss der verhinderte Arbeitnehmer mit einer Lohnkürzung rechnen oder alternativ die fehlenden Arbeitsstunden nacharbeiten.

Betroffene Angestellte sollten sich daher rechtzeitig um alternative Routen oder Verkehrsmittel, aber auch um einen früheren Start in den Arbeitstag bemühen. Ansonsten gilt: So früh wie möglich den Chef informieren, dass es eventuell später wird. Ob und wie der Angestellte die verpassten Arbeitsstunden nachholt, sollte er ebenfalls mit seinem Vorgesetzten besprechen. Im Rahmen von Gleitzeit ist das meist recht einfach. Handelt es sich um Schichtdienst oder Teilzeit, sollten alle Beteiligten eine gemeinsame Lösung suchen. Wichtig: In manchen Betrieben regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, was bei Verspätungen gilt!

Die Lage auf den Straßen

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