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Frankreich: Das müssen Autofahrer beachten!

Anfang Juli war Stichtag! Seitdem ist in Frankreich die Benutzung von Bluetooth-Headsets im Auto verboten.

Anfang Juli war Stichtag! Seitdem sind in Frankreich einige Änderungen in der dortigen Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten.


Telefonieren am Steuer

Das Telefonieren am Steuer ist nur noch mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren ist verboten. Eine Freisprecheinrichtung darf nur verwendet werden, wenn die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Wer das nicht tut, muss mit einer Strafe von 135 Euro rechnen.

Verwendung von Kopfhörern

Auch die sonstige Verwendung von Kopfhörern oder Ohrstöpseln, zum Beispiel zum Musik oder Radio hören, ist verboten. Hier droht bei Zuwiderhandlung ebenfalls eine Buße von 135 Euro und drei Punkte.

Ablenkende Verrichtungen am Steuer

Ein Bußgeld von 75 Euro kann beispielsweise für das Essen oder das Schminken am Steuer, aber auch das Herumkramen im Handschuhfach anfallen.

Das Betrachten eines Bildschirms, etwa eines DVD-Spielers, kostet bis zu 1.500 Euro und handelt einem drei Punkte ein. Nur der Blick auf den Bildschirm des Navigationssystems bleibt erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen kann nun auch das Fahren mit Flip-Flops oder ähnlichem losen Schuhwerk mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet werden.

Rauchen im Auto

Zusätzlich wird derzeit in Frankreich im Gesetzgebungsverfahren über ein Rauchverbot in Kraftfahrzeugen beraten, das für den Fall gelten soll, dass sich Kinder, also Minderjährige unter 18 Jahren, im Fahrzeug befinden. In Zukunft soll ein derartiger Verstoß dann 68 Euro kosten. Bislang ist aber ein solches Verbot noch nicht in Kraft.