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Achtung: Gefahr Wasser!

Jeder zweite Viertklässler kann nicht schwimmen! Warum und was ihr für euer Kind machen könnt, lest ihr hier ...

 

Achtung:

Gefahr Wasser!

Immer weniger Kinder bei uns in Baden und der Pfalz können schwimmen. Genauer gesagt ist es jeder zweite Viertklässler! Eine erschreckende Zahl, die sich aber durch verschiedene Umstände ergibt.

"Grund eins ist das Bäderschließen. Viele Kommunen können sich die Haltung eines öffentlichen Schwimmbades nicht mehr leisten", sagt Rettungsschwimmer Tobias Pogadl von der DLRG Baden. Außerdem kämen der Ehrenamtlichenmangel bei der DLRG und deshalb die überfüllten Kurse dazu.

"Das muss man auch sagen: Schwimmen beibringen ist auch eigentlich Aufgabe der Eltern", so Pogadl. Er empfiehlt sich auch einfach bei einem Badebesuch mit der Familie rat bei den DLRGlern zu holen. "Einfach hingehen und ansprechen. Wir können meistens in kurzer Zeit eins zwei Tipps geben, auf was die Eltern in der Schwimmerziehung achten müssen", sagt der Rettungssschwimmer und Ausbilder. Falls ihr einen Schwimmkurs für euer Kind angedacht habt, dann fragt bei den örtlichen DLRGlern am See oder im Schwimmbad nach. Auch die Bademeister und angestellten der meisten Bäder können euch helfen.

Achtung: Gefahr See!

Kinder ertrinken anders als Erwachsene! Wärhend wir häufig Bilder aus Filmen gewohnt sind, in denen Menschen hektisch mit den Armen fuchteln und schreien, so ist das bei Kindern ganz anders. "Kinder ertrinken leise, man bekommt das nicht mit", sagt Pogadl. Am besten seie es, die Kinder immer in Griffnähe zu haben. Hauptgrund, dass solche Sachen passieren, seien die Vernachlässigung von Baderegeln und die Überschätzung der eigenen Kraft.

Die deutschen Baderegeln findet ihr hier.

Wie ihr euch verhaltet, um einem Kind in Not zu helfen:

Hier fünf Tipps!

Tipp1

: Bevor ein Retter ins Wasser geht, sollte er andere Badegäste informieren und beauftragen, den Notruf 112 zu wählen. An einem bewachten Gewässer ist der Rettungsdienst die erste Anlaufstelle.

Tipp 2:

Der Retter sollte das Opfer immer von hinten anschwimmen. Damit verhindert er, dass ihn der Ertrinkende in Todesangst umklammert und vielleicht selbst unter Wasser zieht.

Tipp 3:

Ist das Opfer bei Bewusstsein, sollte der Retter beruhigend mit ihm sprechen, und ihn mit dem sogenannten Achselschleppgriff zum Ufer ziehen. Dabei schiebt er sich unter den Oberkörper des Opfers und legt beide Arme unter dessen Achseln. Die Schwimmbewegung erfolgt per Beinschlag. Dabei kann auch der Gerettete mithelfen, wenn er noch Kraft hat.

Tipp 4:

Ist das Opfer bewusstlos, legt der Rettungsschwimmer von hinten beide Hände unter dessen Kinn. Der sogenannte Kopfschleppgriff soll garantieren, dass Mund und Nase des Bewusstlosen auf dem Rückweg zum Ufer über Wasser bleiben. Die Schwimmbewegung muss allein der Retter übernehmen. Wegen des geringeren Gewichts im Wasser kann auch eine zierliche Person ein Schwergewicht retten.
 

Tipp 5:

An Land wird das Unfallopfer in eine stabile Seitenlage gebracht und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte betreut und beobachtet.