Sexting: Nackt in den sozialen Medien
Wenn das Nacktfoto an den Freund plötzlich im Internet landet, kann das für Jugendliche schwerwiegende Folgen haben.
Wenn das Nacktfoto an den Freund plötzlich im Internet landet, kann das für Jugendliche schwerwiegende Folgen haben.
Bei vielen Minderjährigen wird es als Beweis des Vertrauens angesehen, wenn sich die Partner gegenseitig Nacktfotos schicken. Wenn die Beziehung dann aber nicht mehr funktioniert, besteht die Gefahr, dass die Fotos aus Wut, Eifersucht oder Enttäuschung an Dritte verschickt oder einfach im Internet hochgeladen werden.
Dem Partner intime Fotos zuzusenden, kann sexy sein. Landen diese Bilder aber später im Internet oder bei falschen Leuten auf dem Smartphone, kann aus dem Gefühl des Vertrauens plötzlich Wut und Scham entstehen. Immer mehr Jugendliche riskieren mit dem Versenden durch Nackbilder, dass sie später leicht angreifbar sind. Das Thema "Sexting" beschäftig deshalb auch immer mehr Gerichte.
Was ist Sexting?
Der Begriff „Sexting“ setzt sich aus den beiden englischen Wörtern “sex“ und “texting“ zusammen. Es bedeutet, dass vor allem Jugendliche intime Fotos oder Videos von sich oder anderen über das Internet oder das Smartphone verbreiten.
Sexting muss nicht immer mit negativen Folgen enden. Schicken sich jugendliche Paare Fotos mit intimen Aufnahmen zu, ist das erst mal kein Problem. Werden diese aber an Dritte weitergegeben, weil die Beziehung im Streit endet oder man mit der eigenen Freundin angeben will, kann das für Betroffene fatalen Folgen haben, wie Beschämung oder Mobbing. Solche Erfahrungen können gerade Jugendliche noch lange beschäftigen.
Strafrechtliche Folgen
Rechtliche Folgen kann das auch für Versender von Nackbildern haben, wenn beide Minderjährig sind. Der Versand von Sexting-Aufnahmen ist aus rechtlicher Sicht problematisch. Besonders relevant sind pornografische Darstellungen, die Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (unter 18 Jahren) zeigen – denn hier handelt es sich dann um Kinder- bzw. Jugendpornografie.
Unter Strafe gestellt ist die Verbreitung der (pornografischen) Bilder. Das wäre der Fall, wenn Sexting-Aufnahmen öffentlich ins Internet gestellt, also z.B. bei Facebook hochgeladen werden. Strafbar wäre es aber beispielsweise auch, diese Bilder an eine WhatsApp-Gruppe mit zahlreichen Mitgliedern zu verschicken. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 3 bzw. 5 Jahren Gefängnis. Nur Kinder (unter 14) sind nicht strafmündig. Jugendliche müssen diesbezüglich aber vorsichtig sein!
Was tue ich, wenn mein Kind Nackbilder versendet?
Hier ist es wichtig, dass Eltern das Gespräch suchen und nicht aus Peinlichkeit die Augen verschließen. Ein grundsätzliches Verbot lassen sich viele Jugendliche nicht auferlegen, man kann sie aber dafür sensibilisieren, dass sie keine Bilder in eindeutigen Posen von sich oder anderen verschicken sollten, die man nicht auch anderen zeigen würde. Bilder, die nur ein Tattoo zeigen oder Fotos, die nicht gleich alles zeigen, können ebenfalls sehr erotisch sein.