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Zoll: Was dürft ihr mitnehmen und was nicht?

Was ein Schnäppchen im Urlaub war, kann für euch hierzulande teuer werden.

Zoll: Das dürft ihr nach dem Urlaub

mit nach Hause nehmen

Was ein Schnäppchen im Urlaub war, kann euch hierzulande teuer kosten. So erspart ihr euch bei eurer Rückkehr den Stress mit dem Zoll.


Fälschungen

Zunächst einmal sollte man darauf achten, keine gefälschten Produkte zu erwerben. Eine RayBan-Brille, eine Louis Vitton-Tasche oder eine Tiffany-Kette für weniger als 20 Euro sind höchstwahrscheinlich keine Originalware. In manchen Ländern kann man sogar direkt mit den Behörden vor Ort Probleme bekommen, wenn man vom Schwarzmarkt kauft.

Gerade große Mengen gleicher oder ähnlicher Ware wecken beim Zoll die Vermutung, dass die Produkte in Deutschland weiter verkauft werden sollen. Man kann mit Geldstrafen und mehr rechnen, wenn man zu viele Fälschungen importieren will. Fälschungen dürfen übrigens nicht per Post verschickt werden.

Freigrenzen

Beim Einreisen mit Produkten aus Nicht-EU-Ländern, steuerlichen Sondergebieten und von der Insel Helgoland gelten strenge Vorschriften dafür, was man mitbringen darf und was nicht.

Alkohol

Ein Mindesalter von 17 Jahren gilt bei der Einreise mit alkoholischen Getränken: Ein Liter mit mehr als 22 Volumenprozent, zwei Liter Alkohol mit unter 22 Volumenprozent, vier Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier können dann ohne Probleme mitgebracht werden.

Tabakwaren

Hier gilt, dass 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak einfuhrabgabenfrei sind. Es kann auch eine anteilige Zusammenstellung der Waren sein.

Sonstige Waren

Für Flug- oder Seereisende gilt ein Warenwert von 430 Euro, für unter 15 Jährige sind es 175 Euro und für alle anderen 300 Euro. Um sich hier Probleme zu ersparen, hebt man am besten Rechnungen auf. Sonst sind die drei Hosen, die man zum Preis von zwei gekauft hat, gar nicht mehr so billig.

Wenn man bei seiner Einreise mit 50 gleichaussehenden T-Shirts in unterschiedlichen Größen beim Zoll eintrudelt, kommt das sicher nicht gut an. Bei solchen Mengen ist es unwahrscheinlich, dass sie nur für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.

Übrigens: Wer seinen Laptop oder seine Kamera mit in den Urlaub nimmt, sollte wenn möglich einen Beweis mitnehmen, dass das Produkt in Deutschland und nicht am Urlaubsort erworben wurde. Ansonsten kann es nämlich zu großem Ärger mit den Beamten beim Zoll kommen. Wer will schließlich sein Eigentum zweimal bezahlen?

Rohen Lebensmitteln gilt übrigens absolutes Einreiseverbot. Sie können während dem Transport schlecht werden und Krankheiten verbreiten und werden daher einbehalten.

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Drei Viertel der beschlagnahmten Waren stammen aus China oder Hong Kong. Am Häufigsten sind das übrigens Schuhe, Taschen, Brillen, Schmuck und Uhren. Immer bestraft wird außerdem der illegale Transport von Tier- und Pflanzenarten und daraus hergestellte Waren.

Der deutsche Zoll hat eine eigene App, mit der man schon vorab checken kann, ob man zu viel oder etwas verbotenes mitbringen will. "Zoll und Reise" ist kostenlos sowohl im Google Play Store als auch im Apple App Store erhältlich.

Auch innerhalb der EU gibt es Weitere Infos zur Verzollung von Reisemitbringseln findet man auch auf der Webseite des deutschen Zolls.