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Ufos: Die geheime Akte der Bundesregierung

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "streng geheime" Akten der Wissenschaftler vom Bundestag ans Licht der Öffentlichkeit geraten.

Die Akte des Übersinnlichen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "streng geheime" Akten der Wissenschaftler vom Bundestag ans Licht der Öffentlichkeit geraten.

Gibt es außerirdisches Leben? Dieser Frage gehen seit vielen Jahren zahlreiche Wissenschaftler und Science-Fiction-Fans auf den Grund. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags befasste sich mit diesem Thema und erstellte entsprechende Akten.

Nachdem eine Bundestagsabgeordnete der CDU um die Einsicht eben jener Akten bat, musste sie sich so lange gedulden, bis schließlich ein Urteil des Bundesgerichtshofes dafür sorgte, dass die "Ufo-Akten" ans Licht der Öffentlichkeit geraten.

Das Ergebnis der zehnseitigen wissenschaftlichen Arbeit ist allerdings mehr als ernüchternd für alle E.T.-Fans. Demnach hält die Bundesregierung "eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen."

All die zahlreichen "Zeugen", die schwören, bereits Ufos oder andere Formen außerirdischen Lebens gesehen zu haben, werden also eines besseren belehrt. Zumindest lautet so das offizielle Statement. Zufrieden geben werden sich die Alien-Freunde damit sicherlich nicht. Wer also ein unbekanntes Flugobjekt in Form einer Untertasse am Sternenhimmel entdeckt, wende sich bitte an die Bundesregierung.