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Freigang: Sexualstraftäter lockt Kind ins Gebüsch

Auf seinem Freigang hat ein verurteilter Sexualstraftäter am Wochenende in Freiburg ein Mädchen ins Gebüsch gelockt.

Während seines Freigangs hat ein verurteilter Sexualstraftäter am Wochenende in Freiburg ein sechsjähriges Mädchen in ein Gebüsch gelockt. Konsequenzen hat das für andere Freigänger nicht. Die Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt in Freiburg vertraut weiterhin auf ihr dichtes Netz an Sachverständigen.

Jetzt wurde er wieder festgenommen. Ein 45-jähriger Mann hatte am vergangenen Wochenende am Dietenbachsee in Freiburg ein sechsjähriges Mädchen in ein Gebüsch gelockt. Zum Glück wurden die Mutter und ihr Lebensgefährte, M. Galgano, durch den Bruder des Mädchens noch rechtzeitig informiert um Schlimmeres zu verhindern. M. Galgano im Radio Regenbogen-Interview:
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Was genau hinter dem Gebüsch passiert ist, versuchen jetzt Ermittlungen zu klären, berichtet M.Galgano:
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Der 45-jährige Täter ist ein verurteilter Sexualstraftäter, der in der Justizvollzugsanstalt Freiburg mit Sicherheitsverwahrung einsitzt. Seit einigen Wochen befand er sich jedoch im offenen Vollzug und hatte Freigang. Anlass seien positive Einschätzungen von Sachverständigen gewesen. Dem Verurteilten sei in Aussicht gestellt worden, 2016 aus der Sicherungsverwahrung entlassen zu werden. Das wird sich aber jetzt wahrscheinlich ändern. 

Eltern haben Angst um ihre Kinder

Viele Eltern in Freiburg sind jetzt verunsichert, weil sich zurzeit in der dort ansässigen Justizvollzugsanstalt (JVA) insgesamt 60 Sicherungsverwahrte befinden, von denen die meisten wegen Sexualdelikten verurteilt wurden. Zurzeit haben nach Angaben der JVA vier oder fünf weitere Freigang.

Konsequenzen hat dieser Vorfall für weitere Straftäter mit Freigang jedoch nicht. Die Anstaltsleitung hat gegenüber Radio Regenbogen versichert, dass ein ganz dichtes Netz an Psychologen, Therapeuten, Sozialarbeitern, externen Gutachtern, Vollzugsbeamten, der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums ständig zusammenarbeitet. Sie alle geben ihre Meinung dazu ab, und wenn sie sich einig sind, dass von einem Sicherungsverwahrten keine Gefahr mehr ausgeht, dann bekommt er Freigang.

Mit einem Restrisiko muss man aber nach Angaben der JVA leben. Auch wenn sich ein Sicherungsverwahrter sehr kooperativ zeigt, eine 100-prozentige Sicherheit, dass er tatsächlich bei seinen Freigängen nichts anstellt, gäbe es nicht.

Der Anstaltsleitung geht es vor allem auch darum, die Häftlinge auf ein Leben danach vorzubereiten. Der 45-Jährige, um den es gerade geht, wäre zum Beispiel nächstes Jahr entlassen worden. Das kann er jetzt vermutlich vergessen. Egal, was bei den Ermittlungen rauskommt, ob er die Sechsjährige nur angesprochen oder sie ins Gebüsch gezerrt hat - Freigang bekommt er auf jeden Fall nicht mehr.