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Rauchverbot: Keine Zigarren in der Nacht

Weil er sich vom Zigarrenrauch seines Nachbarn belästigt fühlte, reichte ein Mieter in Wien Klage ein.

Weil er sich vom Zigarrenrauch seines Nachbarn belästigt fühlte, reichte ein Mieter in Wien Klage ein. Am Ende wurde entschieden: Rauchen am späten Abend und nachts geht nicht.

Der Streit um den Qualm, den ein Nachbar mit seinen Zigarren verursachte, führt gerade zu großen Diskussionen in Österreich. Das Wiener Landesgericht verbietet dem Raucher das nächtliche Rauchen bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia der eigenen Wohnung in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Der betreffende Mieter hatte zwischen Mitternacht und 3 Uhr auf seiner Loggia oder am offenen Fenster geraucht. Ein schräg über ihm wohnender Mieter fühlte sich dadurch gestört, weil der Rauch in sein Schlafzimmer zog.

In Deutschland gab es Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall, der Mitte Januar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden wurde. Raucher müssen demnach nämlich grundsätzlich vermeiden, die Nachbarn mit ihrem Qualm zu belästigen.