Achtung: Falscher Kettenbrief zum Kindergeld
Eine Mitteilung zur Änderung des Kindergelds sorgt gerade für Panik. Wir sagen euch, was wirklich dahinter steckt.
Eine Mitteilung zur Änderung des Kindergelds sorgt gerade für Panik. Wir sagen euch, was wirklich dahinter steckt.
Zurzeit verbreitet sich in den sozialen Netzwerken die Meldung, dass Eltern künftig sowohl ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer als auch die ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse anmelden müssen. Sonst würde das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt werden! Doch keine Panik!
Der zurzeit kursierende Kettenbrief, der via Facebook und WhatsApp verbreitet wird, warnt vor einem Verlust des Kindergeldanspruchs. In dem Schreiben heißt es:
Kindergeld: Ab dem 01.01.16 gibt es eine neue Regelung. Alle Kindergeldbezieher, die es bisher noch nicht gemacht haben, müssen der zuständigen Familienkasse die Steueridentifikationsnummer der kindergeldberechtigten Kinder und Elternteile schriftlich mitteilen. Das dient dazu, doppelte Zahlungen zu vermeiden.
Der Haken: Wer diese Steuernummern nicht bis spätestens Dezember 2015 der Familienkasse mitgeteilt hat, bekommt das Kindergeld gestrichen, muss u.U. das Kindergeld 2016 zurückzahlen und einen neuen Kindergeldantrag stellen (der dann vermutlich eine längere Bearbeitungszeit hat). Das Kindergeld wird dann auch nicht rückwirkend gezahlt. Was weg ist, ist weg.
Eltern müssen nicht aktiv werden!
Das ist aber nicht so. Der Kettenbrief ist in seiner Darstellung zwar nicht völlig falsch. Es gibt allerdings keinen Grund zur Panikmache! Das Bundesamt für Arbeit teilt in einem offiziellen Schreiben mit, dass Eltern demnach von sich aus überhaupt nichts tun müssen, um ihren Kindergeldanspruch zu behalten.
"Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen."
Änderungen beim Kindergeld ab 2016
Die Regelungen zum Kindergeld werden ab 2016 zwar tatsächlich geändert, allerdings muss niemand befürchten, dass das Kindergeld gestrichen wird. Der Staat will damit Betrugsfälle vermeiden und verhindern, dass für ein Kind mehrfach Kindergeld ausgezahlt wird. Wie macht er das? Ab 1. Januar 2016 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die für die Bewilligung und die Auszahlung zuständigen Familienkasse die Steuer-IdNr der Eltern und des Kindes vorliegen müssen. Dazu müssen Eltern aber nicht selbst aktiv werden. "Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor", heißt es in der Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn das nicht so ist, werden die Eltern im kommenden Jahr von der Familienkasse kontaktiert. Aber "Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt".
(Manuela Grimm - Onlineredaktion)