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Finderlohn: Habe ich Anspruch?

Ein Mann hat in Ludwigshafen 3.000 Euro gefunden und zurückgegeben. Wie sieht es rechtlich aus?

Finderlohn: Habe ich Anspruch?

Muss ich Geld zurückgeben, wenn ich es finde? Und wie hoch ist mein Finderlohn? Die Frage stellt ihr euch bestimmt auch manchmal - und besonders, seitdem ein Mann in Ludwigshafen gestern 3.000 Euro in einem Portemonnaie in einer Bank gefunden hat! Er hat das Geld ehrlicherweise zurückgegeben und soll jetzt "angemessen" entlohnt werden. Aber was heißt eigentlich "angemessen"?

Muss ich Gefundenes zurückgeben?

Ganz klar: Ja. Das ist im Gesetz geregelt. Sollte der Wert des gefundenen Gegenstandes oder der Betrag unter zehn Euro liegen, müsst ihr allerdings nichts zurückgeben. Zum Beispiel günstige Plastik-Kopfhörer, die ihr in der Bahn findet. Aber sowas wollt ihr vielleicht auch gar nicht unbedingt behalten. ;-)

Habe ich Anspruch auf Finderlohn?

Das ist gesetzlich sehr genau geregelt. Solltet ihr Geld finden, habt ihr Anspruch auf fünf Prozent des Betrages als Finderlohn. Das gilt aber nur bis zu 500 Euro. Also 25 Euro. Im Falle des Ludwigshafeners, der 3.000 Euro gefunden hat, sieht es anders aus. Ab 500 Euro bekommt ihr grundsätzlich 25 Euro Finderlohn + zusätzlich drei Prozent des Betrags. Das wären bei 3.000 Euro genau 115 Euro Finderlohn.

Wie sieht der Finderlohn bei Tieren aus?

Selbst bei gefundenen Tieren gibt es einen festgelegten Finderlohn-Satz. Er beträgt drei Prozent vom Wert des Tieres. Wie hoch der Wert ist, ist etwas unklar. Laut Rechtsanwalt Dr. Heiko Hofstätter aus Heidelberg geht es um den Anschaffungswert (nach Abzug vom Alter des Tieres). Der "Wert" müsste also von einem Experten ermittelt werden. Der Finderlohn für Tiere ist aber natürlich meistens viel höher, als er rechtlich sein müsste, da wir alle auch emotional mit unseren kleinen Fellknäueln verbunden sind.

Patrick Gruben - Redaktion