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Was das Sturmtief für Arbeitnehmer bedeutet

Schulausfall wegen Sturmtief: Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben?

Schüler dürfen sich heute freuen: Viele Schulen bleiben wegen des Sturmtiefs Sabine geschlossen. Für berufstätige Eltern könnte das jedoch zum Problem werden.

Arbeitnehmer müssen trotzdem zur Arbeit

Arbeitsrechtlich gesehen sind schwierige Wetterbedingungen und Schulausfall keine Gründe dafür, nicht zur Arbeit zu gehen. Nur bei dringenden Notfällen sind Sie als Arbeitnehmer dazu berechtigt, daheim zu bleiben. Zum Beispiel, wenn auf dem Weg zur Arbeit wirklich eine reale Gefahr besteht, oder das eigene Kind krank im Bett liegt. Deswegen ist es zunächst unbedingt notwendig, telefonische Rücksprache mit dem Chef zu halten!

Chef informieren!

Auch sollten Sie den Arbeitgeber möglichst früh darüber in Kenntnis setzen, wenn Sie wegen des Sturms nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen können. Schlechte Wetterverhältnisse sind keine Ausrede für eine Verspätung – eine Abmahnung rechtfertigt das aber nicht. Nur wenn Sie öfter zu spät kommen, könnte das Konsequenzen haben.
  

Im Zweifelsfall hat Vorsicht Vorrang

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Schulausfall für Ihre Kinder gemeldet wurde, dürfen Sie sie im Zweifelsfall zuhause lassen - denn Vorsicht ist immer besser! Für die Kitas gilt keine Anwesenheitspflicht. Eltern können hier immer selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder hinschicken oder doch lieber daheimlassen.