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Prozess vor dem Amtsgericht geht in die Verlängerung

Hat Karlsruher Polizist zugetreten?

Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hat ein Augenzeuge den angeklagten Polizist am Dienstag mit seiner Aussage belastet. Der 27 Jahre alte Beamte soll im Oktober 2014 einen Jugendlichen während einer Festnahme mit einem gezielten Tritt ins Gesicht das Nasenbein gebrochen haben.

Der damals 17-Jährige habe schon auf dem Boden gelegen. Nach Aussage des Zeugen vor dem Amtsgericht Karlsruhe beugte sich daraufhin ein Polizist über den Jugendlichen und gab "ihm voll eine ins Gesicht". Der Zeuge sagte: "Sah übel aus." Ob es sich bei dem Beamten jedoch tatsächlich um Angeklagten handelte, blieb zunächst offen.

Der Jugendliche, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, hatte sich zuvor mit zwei Freunden heftig gegen eine Polizeikontrolle wegen Sachbeschädigung gewehrt und soll die Beamten beschimpft und beleidigt haben. Verstärkung musste angefordert werden, bis die Situation sich wieder beruhigte.

Der Angeklagte bestreitet, selbst zugetreten zu haben und beteuert, ein Kollege habe den um sich schlagenden 17-Jährigen versehentlich getreten. Das bestätigte der 44 Jahre alte Kollege als Zeuge vor Gericht: Er sei einem weiteren Beamten für die Festnahme des Jugendlichen zur Hilfe geeilt, habe sich verkehrt herum auf den jungen Mann gelegt und versucht, dessen Füße zu fixieren. Dabei hatte er "das Gefühl, ihn im Gesicht getroffen zu haben".

Der Nebenklägeranwalt warf dem 44-Jährigen  "dreiste Lügerei" vor. "Haben Sie beide sich abgesprochen? Versuchen Sie, den Angeklagten zu decken?", fragte David Schneider-Addae-Mensah. Kurz nach der Verhandlung erstattete er Strafanzeige gegen den Beamten wegen des Verdachts des Meineids, Vortäuschen einer Straftat und versuchter Strafvereitelung.

Statt des erwarteten Urteils wurde am Dienstag daher entschieden, weitere Zeugen zu laden. Ein Urteil wird am 30. Mai erwartet.