Dann soll auf Antrag der Verteidigung auch der Staatsanwalt als Zeuge vernommen werden. Angeklagt ist ein 27 Jahre alter Polizist, der einem damals 17-Jährigen im Oktober 2014 mit einem gezielten Tritt das Nasenbein gebrochen haben soll. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung im Amt. Der Polizist bestreitet die Tat.
Der Jugendliche, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, hatte sich vor seiner gewaltsamen Festnahme heftig gegen eine Polizeikontrolle wegen Sachbeschädigung an einer Straßenbahnhaltestelle gewehrt. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt war er bereits im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dabei war auch der Tritt des Polizisten zur Sprache gekommen, was zum jetzigen Verfahren führte. Beide Verfahren hatte der gleiche Staatsanwalt geführt.