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Auf dem Fahrrad!

Radfahrer wird in Lahr 15 Mal geblitzt

Ein Betonbauer aus Lahr wurde innerhalb eines Monats insgesamt 15 Mal geblitzt. Selbst schuld, was fährt er auch so schnell - könnte man denken - allerdings war er auf dem Fahrrad unterwegs. Doch wie konnte das passieren?

Natürlich hat der Betonbauer Einspruch gegen diese Bußgelder und Vergehen eingelegt, wie die Badische Zeitung berichtet. Auf dem Weg zur Arbeit wurde er schließlich nur mit dem Fahrrad geblitzt, als er in dem Fußgängerbereich der Kaiserstraße unterwegs war. Dazu muss man allerdings auch sagen, dass hier Schrittgeschwindigkeit von sieben Stundenkilometern erlaubt ist, statt bis zu 21 km/h, mit denen der Betonbauer unterwegs war. Zwar wurde er angehalten und von der Polizei belehrt und fährt seit dem angepasst, dennoch stellt sich die Frage, wieso ein Blitzer den Fahrradfahrer erfasst. Er habe das zwar beim Durchfahren der Straße mitbekommen, sich jedoch nichts dabei gedacht. Daher dürften die 435 Euro Bußgeld eine unangenehme Überraschung für ihn gewesen sein. 

Der Radfahrer hat einen Anwalt eingeschaltet, der gefordert hat, den kompletten Bußgeldbescheid gegen seinen Mandanten fallen zu lassen. Ein weiterer Grund: Laut einem Urteil des Leipziger Amtsgericht wird bei Radfahrern, die unter 20 Stundenkilometer fahren, von Schrittgeschwindigkeit ausgegangen. Außerdem seien Radler keine große Gefahr in einer Fußgängerzone, besonders nicht morgens um 7 Uhr. Zudem fordert der Anwalt, nicht jedes Vergehen neu in Rechnung zu stellen.

Ende vom Lied: Das Gericht fällte ein salomonisches Urteil. Zur Einstellung des Verfahrens liege kein Grund vor, weil sich die Wiederholung der Tat eben summieren würde. Die Reduzierung der Bußgeldsumme auf 210 Euro dürfte ein schwacher Trost für den Betonbauer sein. Allerdings hat ein Mitarbeiter des Ornungsamts eingeräumt, dass die Höhe des Bußgeldsatzes in Lahr überdacht werden müsse, wodurch der Radler eine Chance auf Berufung und ein neues Grundsatzurteil hat.