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Oberlandesgericht gibt Biobetrieb Recht

PFT-Schaden: Baden-Baden muss zahlen

Nach einem Feuerwehreinsatz mit extrem umweltschädlichem Löschschaum haftet die Stadt Baden-Baden für den entstandenen Millionenschaden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) am Montag in Karlsruhe.

Die Stadt muss damit einem Baden-Badener Hersteller von Bioprodukten, auf dessen Gelände es vor sieben Jahren gebrannt hatte, Schadenersatz zahlen.Das Unternehmen hatte schon in der Vorinstanz gewonnen.

Auf dem Gelände der Firma war damals eine Lagerhalle in Flammen aufgegangen. Die Feuerwehr hatte zur Bekämpfung des Brandes Löschschaum verwendet, der giftige perfluorierte Tenside (PFT) enthielt. Boden und Grundwasser waren massiv verseucht worden.

Diese Art Löschschaum sei für Flüssigkeitsbrände geeignet gewesen - nicht aber zum Löschen eines Gebäudebrandes, urteilten die Richter. "Die Berufsfeuerwehr hätte zwingend zu dem Ergebnis kommen müssen, dass dieser spezielle Schaum nicht hätte verwendet werden dürfen", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Schaum ist inzwischen verboten. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Landgericht jetzt noch die genaue Höhe des Schadenersatzes festlegen.

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