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Aufstallungspflicht entlang des Rheinufers bleibt

Vogelgrippe Sperrbezirk in Karlsruhe aufgehoben

Der bestehende Sperrbezirk in Karlsruhe, der am 10. Februar eingerichtet werden musste, nachdem im Vogelpark Neureut mehrere Schwäne an der Vogelgrippe verendeten, wird mit Wirkung zum 25. März aufgehoben.

Jedoch besteht weiter bis 20. April Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen im Stadtkreis, die sich innerhalb einer 500-Meter-Zone entlang des Rheinufers befinden. Die Aufstallungspflicht erfolgt aufgrund einer erneuten Risikobewertung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut), das weiterhin von einem hohen Risiko der Einschleppung des Erregers in Vogel- und Geflügelhaltung über Wildvögel ausgeht. Danach sind Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen innerhalb dieses 500-Meter-Korridors verboten. In allen anderen Gebieten im Stadtkreis können derartige Märkte oder Ausstellungen stattfinden.