Verdächtiges Ansprechen von Kindern in Remchingen-Nöttingen
Eltern im Enzkreis sind besorgt. Unbekannte haben mehrfach Kinder in Remchingen-Nöttingen.
Eltern im Enzkreis sind besorgt. Unbekannte haben mehrfach Kinder in Remchingen-Nöttingen.
Laut Polizei ist am 4. Mai im Ortsteil Nöttingen ein Kind von einem unbekannten Fahrer eines schwarzen Autos angesprochen worden. Das Kind schenkte diesem jedoch keinerlei Aufmerksamkeit und reagierte nicht auf die Ansprache. Zu diesem Zeitpunkt war der Junge mit zwei Klassenkameraden auf dem Gehweg entlang der Frauenwaldstraße gestanden. Ein weiteres Kind berichtete in diesem Zusammenhang, dass es am 2. Mai ebenfalls von einer unbekannten, männlichen Person angesprochen wurde. Diese war in einem silberfarbenen Auto unterwegs. Da das Kind am Vormittag hingefallen war und erkennbar hinkte, steht hier möglicherweise auch ein Hilfsgedanke im Vordergrund. Laut Polizei kann nicht von konkret strafbaren Handlungen ausgegangen werden.
Verhaltenstipps der Polizei bei verdächtigem Ansprechen von Kindern:
Jeder Fall von verdächtigem Ansprechen von Kindern wird von der Polizei sehr ernst genommen - auch wenn zunächst kein Hinweis auf eine Straftat erkennbar ist und vielleicht auch nichts passiert ist.
Bleiben Sie als Eltern zunächst einmal ruhig und besonnen. Überreaktionen und Panik helfen weder Ihrem Kind, noch bringt es die Ermittlungen weiter.
Es ist jedoch sehr wichtig, dass die Informationen bei der Polizei zentral gesammelt und bewertet werden und dass vor jeder Maßnahme (sei es durch Eltern, Schule oder Kindergarten) Rücksprache mit der Polizei gehalten wird.
Lassen Sie ihr Kind in Kleingruppen laufen:
Vereinbaren Sie mit den Kindern, dass sie aufeinander warten und zusammenbleiben sollen. Stärken Sie hierbei das Gemeinschafts– und Verantwortungsgefühl der Kinder. Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an, um Unregelmäßigkeiten erkennen und frühzeitig handeln zu können.
Suchen Sie zusammen mit Ihrem Kind in Ihrer Umgebung „Sichere Orte“:
Das sind Orte, an denen sich Ihr Kind in Notfällen (z.B. Unfällen, Belästigungen, Bedrohungssituationen usw.) hinwenden darf, wie Metzgereien, Bäckereien, Läden, öffentliche Einrichtungen, Adressen von Bekannten…
Selbständigkeit lernen:
Lassen Sie Ihr Kind Selbständigkeit üben. Die Brezel selbst zu kaufen, bedeutet, mit dem Verkaufspersonal zu kommunizieren - diese wichtige Übung schafft Selbstvertrauen.
Grundvereinbarung:
Sprechen Sie mit Ihrem Kind konkret ab, ob es ohne Ihre Zustimmung etwas annehmen oder mit jemandem mitgehen bzw. mitfahren darf - egal, ob derjenige bekannt oder unbekannt ist. Dies betrifft besonders die Situation, in der Ihr Kind ohne Sie unterwegs ist. Ihr Kind kann sich nur richtig verhalten, wenn Sie mit ihm direkt diese Absprachen treffen und üben, bevor ihr Kind seine Wege ohne Erwachsenenbegleitung geht.