Darüber hinaus soll er seine selbst gefertigten Plakate an Werbetafeln und Eingangstüren von öffentlichen Gebäuden angebracht haben. In sämtlichen Fällen wurde ein fest haftender Kleber verwendet, wodurch sich die Plakate nicht rückstandsfrei entfernen lassen bzw. die Entfernung zu einer Substanzverletzung der beklebten Oberflächen führt. Durch die angeklagten Taten wurde ein Schaden von mehreren Zehntausend EUR verursacht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte bei der Begehung der Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig, nicht jedoch schuldunfähig gewesen ist.
Foto: Stadt Landau